Betreuung und Mittagsverpflegung

Die Stadt Göppingen bietet von Montag bis Freitag kostenpflichtige Betreuungsangebote an städtischen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsgrundschulen außerhalb des Schulunterrichts an. Die Vormerkung für die Schülerbetreuung kann hier online vorgenommen werden. 
Anmeldeschluss ist der 31.03. für das kommende Schuljahr.

  • Von 7 bis 14 Uhr Verlässliche Grundschule mit Flexibler Nachmittagsbetreuung an allen Halbtagsgrundschulen.
  • Von 7 bis 17 Uhr Kommunale Ganztagsbetreuung  an Halbtagsgrundschulen an der Blumhardt-Grundschule, Grundschule Bezgenriet, der Janusz-Korczak-Schule und an der Ursenwangschule. Die ganztägige Betreuung ist eingebettet in die Verlässliche Grundschule mit Flexibler Nachmittagsbetreuung von 7 bis 14 Uhr, in den Nachmittagsunterricht und in diverse Kursangebote.
  • Von 7 bis 17 Uhr Kommunale Ganztagsbetreuung an Ganztagsgrundschulen an der Albert-Schweitzer-Schule, der Bodenfeld-Grundschule, der Haierschule in Faurndau und der Uhland-Grundschule. Die ganztägige Betreuung umrahmt den Ganztagsschulbetrieb. 

Alle Angebote verstehen sich als kostenpflichtige Betreuung vor und nach dem Schulunterricht in speziell dafür eingerichteten Räumen. Entsprechend den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten werden insbesondere spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten sowie eine Hausaufgabenhilfe bei längerer Betreuungszeit.

Essensverpflegung

Mittagessensverpflegung an Grundschulen, der Gemeinschaftsschule (Albert-Schweitzer-Schule) und dem Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Pestalozzischule):

  • An allen städtischen Halbtagsgrundschulen wird den Schülerinnen und Schülern, die die Betreuung besuchen, ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Es können einzelne Wochentage oder die gesamte Woche von Montag bis Freitag für eine Mittagessensverpflegung vereinbart werden. 
  • Schülerinnen und Schüler, die an der Kommunalen Ganztagsbetreuung von 7 bis 17 Uhr teilnehmen, müssen an den Betreuungstagen verpflichtend zur Mittagsverpflegung angemeldet werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die an einer kostenfreien Ganztagsschule ohne Betreuung angemeldet sind, können von Montag bis Donnerstag zur kostenpflichtigen Mittagsverpflegung angemeldet werden.
  • Die Anmeldung zur Mittagessensverpflegung ist an allen Grundschulen und an der Gemeinschaftsschule verbindlich. Die Kündigung des Vertrages ist 4 Wochen vor Monatsende möglich. Mit Kündigung des Betreuungsvertrags (von 7-14 Uhr oder von 7-17 Uhr) an Halbtags-Grundschulen erlischt  auch die Vereinbarung über die Mittagsverpflegung. Eine Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform.
  • Essensverpflegung am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Pestalozzischule). Am Standort Eberhardstraße in Göppingen ist das SBBZ in den Klassenstufen 1 bis 6 als Ganztagsschule an 3 Tagen eingerichtet. Unter dem Projekt "Schüler kochen für Schüler" wird das Mittagessen montags, dienstags und donnerstags von den Schülerinnen und Schülern der Berufsorientierungsstufe 7 bis 9 unter der Anleitung einer Fachkraft für die ganze Schule zubereitet. Es besteht aus einer Hauptspeise, einem Getränk und einer Nachspeise. Die Essenszeiten sind von 12.45 Uhr bis 13.15 Uhr. Die Anmeldung erfolgt direkt an der Schule.

Anmeldung Schülerbetreuung

Neuanmeldungen zur Betreuung können ausschließlich über das Online Vormerksystem erfolgen.

Änderungsvordrucke:

Neuanmeldung für die Mittagessensverpflegung:

Abmeldevordrucke:

Der Betreuungsvertrag für alle Betreuungsarten und für die Mittagsverpflegung endet auch ohne schriftliche Kündigung mit dem Ablauf des Besuchs der Grundschule und dem Eintritt in eine weiterführende Schule. 

Weitere Informationen und Downloads

Kontakt

Silke Schäfer
Servicestelle Bildung

Sprechzeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Anschrift

Stadt Göppingen
Fachbereich Bildung
Referat Servicestelle 
Pfarrstraße 11
73033 Göppingen

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen bei der Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Schulmensa. Für alle Leistungen der Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein Bewilligungsbescheid (Gutschein) aufgrund eines Antrags beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle (Landratsamt) erforderlich.