Grundschulen
15 Grundschulen, darunter vier Grund- und Werkrealschulen sorgen für eine kleinteilige und wohnortnahe Beschulung unter Beibehaltung von Schulbezirken.
Schulbezirke
Für den Besuch der Grundschulen sind laut Schulgesetz Schulbezirke festgelegt. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Bezirk liegende Schule zu besuchen. Die Zuordnung der einzelnen Wohngebäude auf die Schulbezirke der Grundschulen ist folgender Übersicht (291 KB) zu entnehmen.
Über einen Schulbesuch von Grundschülern außerhalb dieser festgelegten Schulbezirke entscheidet das Staatliche Schulamt Göppingen.

