Familienförderung
Seit 2002 ist es in der Stadt Göppingen möglich, Bauplätze im Wege des Erbbaurechts zu erwerben. Ergänzend hierzu hat der Gemeinderat eine weitere Familienförderung beschlossen: Beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes gewährt die Stadt für im Haushalt lebende Kinder einen Preisnachlass. Erwerber von Eigentumswohnungen, die auf städtischen Wohnbauplätzen errichtet werden, erhalten einen Zuschuss.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- Lebenspartnerschaften
Förderung gibt es für leibliche und adoptierte Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ständig im Haushalte des sorgeberechtigten Erwerbers leben. Es gelten die Einkommensgrenzen gemäß des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Höhe der Förderung
- Der Kaufpreis des Bauplatzes wird um 7.000 Euro pro Kind ermäßigt, bis zu einer maximalen Förderung von 21.000 Euro.
- Jeder Bauplatzbewerber kann die Förderung in Anspruch nehmen.
- Die Gewährung erfolgt nach den Einkommensgrenzen des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg.
- Der Zuschuss beim Erwerb von Eigentumswohnungen beträgt pauschal 3.000 Euro pro Kind, höchstens jedoch 6.000 Euro.