Die Stadtplanung gehört zu den zentralen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt, deren städtebauliche Entwicklung nicht dem Zufall überlassen werden kann.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Bebauungsplan "Wiesäcker II" in Göppingen-Holzheim, Planbereich 43.8
Ziele der Planung: Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtbezirks und grenzt an bestehende Wohnbebauung an. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Nummern 2026, 2025/3, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059, 2082 und 2082/3 sowie Teilbereiche der Flurstücke mit den Nummern 2082/1, 2004, 2028/1, 2029 und 2080/1. Das Gebiet umfasst eine Größe von ca. 1,9 ha. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs. Übergeordnetes Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von neuem Wohnraum in dörflich angepasster, verdichteter Bauweise. Die Erhaltung der bestehenden Grünstrukturen mit Obstbäumen sowie eine Ortsrandabgrünung im Norden, betten das Baugebiet in die umgebende Landschaft ein. Der städtebauliche Entwurf sieht eine Bebauung mit Einfamilien-, Ketten- und Reihenhäusern vor. Für das Gebiet ergeben sich 34 Baugrundstücke mit ca. 51 Wohneinheiten. Bei einer Belegungsdichte von ca. 2,1 Einwohnern pro Wohneinheit ergibt sich rechnerisch ein Zuwachs von 107 Einwohnern für St. Gotthardt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegesystem, im Osten über den Anschluss Zur Friedenslinde und im Westen über die Straße Wiesäcker, das entsprechend den Erfordernissen ertüchtigt wird. Das geplante Wohngebiet ist sowohl aus Richtung Göppingen als auch aus Eschenbach anfahrbar. Bei einem Bebauungsplan im beschleunigten/ vereinfachten Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Es können jedoch artenschutzrechtliche Belange betroffen sein. Im weiteren Verfahren wird daher eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan durchgeführt.
Auslegungsfrist: Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird vom 21.11.2019 bis 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.
Die Gemeinderatsvorlage mit den Anlagen sind hier abrufbar. Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte sind hier abrufbar.
Inkrafttreten
Bebauungsplan "Engenlauch III", Planbereich 26.3/1 in Göppingen-Bartenbach