Bürgerbüro - Ihre zentrale Anlaufstelle

Terminvergabe
Für das Bürgerbüro im Rathaus ist eine Terminvereinbarung erforderlich, um lange Wartezeiten und damit auch Warteschlangen zu vermeiden. Erreichbar ist das Bürgerbüro telefonisch unter 07161 650 3455 oder per E-Mail buergerbuero@goeppingen.de.
Folgende Dienstleistungen können Sie direkt im Bürgerbüro erledigen. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unsere ABC-Liste. Eine Vielzahl der Dienstleistungen des Bürgerbüros können Sie auch auf den Bezirksämtern in Anspruch nehmen.
Meldewesen
Anmeldung/Ummeldung
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
- Anmeldung: innerhalb zwei Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung.
- Ummeldung: innerhalb zwei Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung.
Mitzubringende Unterlagen
- Personalausweis oder Pass für alle anzumeldenden Personen. Sind diese Dokumente nicht vorhanden (zum Beispiel bei Kleinkindern), bitte Geburtsurkunde oder Familienstammbuch mitbringen
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis: Bei Haushaltsgründung und Neuzuzug sind Müllmarken beim Bürgerbüro erhältlich.
Abmeldung
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
- innerhalb zwei Woche nach Auszug aus Ihrer Wohnung
(Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.) - nur möglich bei Wegzug ins Ausland oder wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Nebenwohnsitze müssen am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Personalausweis oder Pass für alle abzumeldenden Personen. Sind diese Dokumente nicht vorhanden (zum Beispiel bei Kleinkindern), bitte Geburtsurkunde oder Familienstammbuch mitbringen
- Wohnungsgeberbestätigung
Melderegisterauskünfte
Einfache/Erweiterte Melderegisterauskunft
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
- einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz): nur Grunddaten, z.B. neue Anschrift
- erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz): z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, frühere Anschriften. Achtung: Erweiterte Auskunft nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
Mitzubringende Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Glaubhaftmachung berechtigtes Interesse für erweiterte Auskünfte
- Angabe des Verwendungszwecks bei gewerblichem Zweck
- Erklärung, dass die Auskunft nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird, außer es liegt die Einwillung des
Betroffenen vor
Gebühren
- einfache Auskunft: 11 Euro
- erweiterte Auskunft: 15 Euro
Online-Melderegisterauskunft
#1Online-Melderegisterauskunft
Pass-/Ausweiswesen
Personalausweis
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
Beantragung nur persönlich mit bisherigem Personalausweis. Wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, mit Pass oder Kinderausweis/Kinderreisepass.
Weitere Unterlagen
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit
- Familienstammbuch oder Heirats- bzw. Geburtsurkunde bei Erstbeantragung
Bearbeitungsdauer
circa zwei bis vier Wochen
Gültigkeitsdauer
- bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Gebühren
- bis 24. Lebensjahr: 22,80 EUR
- ab 24. Lebensjahr: 37 EUR
- Wenn Göppingen nicht zuständig ist (z.B. bei Nebenwohnsitzen) oder bei Ausstellung außerhalb
der behördlichen Dienstzeiten, zusätzlich: 13,00 EUR - Wenn Göppingen nicht zuständig ist für Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, zusätzlich: 30,00 EUR
Verlängerungen sind nicht möglich.
Änderungen
- Änderung der Anschrift bei Umzug: gebührenfrei
- erstmaliges Ein-, Ausschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Ändern der PIN: gebührenfrei
- Sperren des Ausweises bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperren des Ausweises: gebührenfrei
Vorläufiger Personalausweis (Kann nicht von den Bezirksämtern ausgestellt werden!)
- kann in dringenden Fällen beantragt werden
- Gültigkeitsdauer höchstens 3 Monate
- Gebühr: 10,00 EUR
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit
Reisepass
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
Beantragung nur persönlich mit bisherigem Pass. Wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, mit Personal- bzw. Kinderausweis. Minderjährige benötigen zudem die schriftliche Zustimmung beider Elternteile, bzw. des alleinerziehenden Elternteils, bei dem der/die Minderjährige mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Weitere Unterlagen
- Personalausweis oder Kinderreisepass
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit
Bearbeitungsdauer
circa zwei bis vier Wochen
Gültigkeitsdauer
- bis 24 Lebensjahr: 6 Jahre
- ab 24 Lebensjahr: 10 Jahre
Gebühren
- bis 24. Lebensjahr: 37,50 EUR
- ab 24. Lebensjahr: 60,00 EUR
- Expresspass bis 24. Lebensjahr: 69,50 EUR
- Expresspass ab 24. Lebensjahr: 92,00 EUR
- Wenn Göppingen nicht zuständig ist (z.B. bei Nebenwohnsitzen) oder bei Ausstellung außerhalb
der behördlichen Dienstzeiten, wird die Gebühr verdoppelt.
Verlängerungen sind nicht möglich.
Änderungen
Nur beim Wohnort möglich
Kinderreisepass
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
Antragsteller für Kinderreisepässe sind die Eltern (Ausweise oder Pässe beider Eltern sind vorzulegen); auch der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ausnahme: Der alleinerziehende Elternteil hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Erforderlich ist zudem die Vorlage der Geburts- oder Abstammungsurkunde sowie ein Lichtbild des Kindes (biometrietauglich, unter 10 Jahren sind Abweichungen möglich). Kinder müssen bei Antragstellung persönlich erscheinen.
Hinweis: Auskunft über die Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten.
Gebühren
- Ausstellung: 13 Euro
- jede Veränderung: 6 Euro
- Wenn Göppingen nicht zuständig ist (z.B. bei Nebenwohnsitzen) oder bei Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten, wird die Gebühr verdoppelt.
Sonstiges
Führungszeugnisse
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
Bei der Beantragung müssen folgende Punkte beachtet werden:
- die Beantragung erfolgt beim Wohnsitz des Betroffenen
- vorzulegen sind Personalausweis oder Reisepass
- verlangt wird der Geburtsname der Mutter
- bei Belegart O Adressangabe der Behörde sowie Verwendungszweck
- bei erweiterten Führungszeugnissen (NE oder OE) wird eine Bescheinigung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis haben möchte, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen
Gebühren
13,00 EUR (N, NE, O, OE)
Erläuterung der Arten
- Belegart N: das Führungszeugnis wird nach Ausstellung dem Antragsteller zugesandt.
- Belegart O: das Führungszeugnis wird nach Ausstellung der angegebenen Behörde übersandt.
- Belegart NE: das Führungszeugnis wird nach Ausstellung dem Antragsteller zugesandt.
- Belegart OE: das Führungszeugnis wird nach Ausstellung der angegebenen Behörde zugesandt.
Führerscheinanträge
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis erhalten Sie von der Führerscheinstelle im Landratsamt Göppingen oder in Ihrer Fahrschule. Wir nehmen Ihre Antrag entgegen, prüfen Ihre Angaben und leiten den Antrag an die Führerscheinstelle im Landratsamt Göppingen weiter.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Umtausch: bisheriger Führerschein
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit
Weitere Unterlagen bei Ersterteilung
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Gebühren
- Erstantrag, Erweiterung: 5,10 EUR
- Umtausch, Ersatz: 5,00 EUR
Einbürgerungsanträge
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
Die Anträge bekommen sie beim Bürgerbüro oder den Bezirksämtern.
Mitzubringende Unterlagen
Welche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag abgegeben werden müssen, wird bei Antragsabholung individuell besprochen.
Achtung: Die Einbürgerungsanträge werden beim Bürgerbüro und den Bezirskämtern nur entgegengenommen und an das Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen weitergeleitet. Weitere Informationen zur Einbürgerung und den Gebühren erhalten Sie dort.
Fischereischeine
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung (Für Jugendfischereischeine zwischen 10. und 16. Lebensjahr nicht notwendig.)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
Gültigkeitsdauer
- 1 Jahr
- 5 Jahre
- 10 Jahre
- Jugendfischereischeine werden bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird.
Gebühren
- Verwaltungsgebühren: 21,00 Euro
- Fischereiabgabe pro Jahr: 8,00 Euro
- Verlängerung: 6,00 Euro
- Jugendfischereischein: 21,00 Euro
Beglaubigung von Kopien
Wo und wann?
Zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie in allen Bezirksämtern.
Wie und was?
- Beglaubigt werden können Dokumente, Urkunden und Zeugnisse
- Nicht beglaubigt werden können Personenstandsurkunden, die in Deutschland ausgestellt wurden (Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden). Diese Urkunden müssen vom zuständigen Standesamt immer neu ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Dokumente, Urkunden u. Zeugnisse im Original! (Kopien werden von uns angefertigt, ansonsten muss eine erhöhte Gebühr erhoben werden)
Gebühren
- Fotokopie DIN A4 je Seite: 0,50 EUR
- Fotokopie DIN A3 je Seite: 1,00 EUR
- Beglaubigung je Seite: 1,70 EUR
- Beglaubigung wenn Fotokopien mitgebracht werden je Seite: 5,00 EUR
Datenschutz
Hinweis Datenschutz-Grundverordnung für Meldepflichtige
Typ | Name | Datum | Größe |
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InfoDSGVO.pdf | 27.04.2018 | 21 KB |
Häufig genutzte Formulare
Typ | Name | Datum | Größe |
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Abholvollmacht RP + PA.pdf | 09.10.2017 | 156 KB |
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Antrag Personalausweis-Reisepass-Kinderreisepass.pdf | 11.12.2018 | 40 KB |
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Wohnungsgeberbestätigung.pdf | 10.03.2017 | 58 KB |
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Infobroschüre Personalausweis.pdf | 21.07.2017 | 1,7 MB |
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Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre.pdf | 11.12.2018 | 121 KB |
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Einverständniserklärung zur Meldung minderjähriger Kinder .pdf | 24.09.2019 | 7 KB |