WIE VIEL IST MEINE IMMOBILIE WERT?

In Baden-Württemberg ist bei den Städten und Gemeinden ein Gutachterausschuss eingerichtet, der sich als ein selbständiges und unabhängiges Gremium mit der Ermittlung von Grundstückswerten befasst. Der Gutachterausschuss besteht aus drei anerkannten Gutachtern aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft, Finanzwelt und der Baubranche. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die den Ausschuss bei seinen Aufgaben unterstützt. Eine Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle besteht u.a. in der rechtssicheren Wertermittlung Ihrer Immobilie bzw. Ihres Grundstücks. Die Daten auf welche sich die Ermittlungen stützen, erhält der Gutachterausschuss durch Auswertung aller Kaufverträge von bebauten und unbebauten Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in den Paragraphen 192 bis 199 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg enthalten. Die Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken regelt u. a. die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten über die Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, zu Verkehrswertgutachten , den Bodenrichtwerten, der Kaufpreissammlung und dem Grundstücksmarktbericht.