Projektförderung
Ablauf
- Frühsommer: Vorstandsentscheidung über die Ausschreibung einer Projektförderrunde
- Juli: Ausschreibung der Projektförderrunde
- 30. September: Bewerbungsfrist
- November: Vorstandsentscheidung über die Vergabe der Fördermittel mit anschließender Benachrichtigung der Antragssteller
- Dezember: Symbolische Scheckrückgabe im Rahmen eines Empfanges zum Internationalen Tag des Ehrenamtes
Förderantrag
Sie möchten einen Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Bürgerstiftung stellen?
Dann sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein ausgefüllter Antrag
- weitere Angaben, soweit aus Ihrer Sicht erforderlich
Abgabefrist: 30. September bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung, Kirchstraße 11, 73033 Göppingen
Auswahlkriterien
Gefördert werden:
- neue Projekte i. d. R. für ein Jahr, max. 3 Jahre
- Projekte von und mit ehrenamtlich Tätigen
- Projekte von ehrenamtlich Tätigen, die eine Kooperation mit einem Freien Träger eingehen
- Projekte von Freien Träger mit ehrenamtlich Tätigen
Nicht gefördert werden:
- Projekte, ausschließlich von und mit einem Freien Träger
- Projekte, die nicht schwerpunktmäßig Göppinger Bürgerinnen und Bürger zugute kommen
- Investitionskosten für Baumaßnahmen
- Rest- bzw. Abmangelfinanzierungen
Auszahlung
- 75% des Förderbetrages werden im Dezember auf das Konto des Projektträgers überwiesen
- 25% des Betrages werden nach Verbrauch der ersten Auszahlung und nach Vorlage eines Zwischenberichts ausbezahlt
Zum 31. März des übernächsten Jahres der Förderung ist ein Ergebnisbericht mit einer Endabrechnung vorzulegen.