Spenden/Stiften
Damit die Bürgerstiftung Göppingen ihren Stiftungszweck erfüllen und Projekte sowie ehrenamtliches Engagement erfüllen kann, ist sie auf Spenden angewiesen. Diese sowie Zustiftungen in das Stiftungskapital sind steuerlich absetzbar, da die Bürgerstiftung Göppingen als gemeinnützig anerkannt ist. Beteiligen Sie sich an der Finanzierung der Bürgerstiftung Göppingen und spenden Sie auf unser Konto:
Bankhaus Gebrüder Martin
IBAN: DE83 6103 0000 0000 0079 20
Gerne können Sie uns auch eine Abbuchungsermächtigung für einen regelmäßigen Betrag erteilen. Bei Beträgen bis 200,- € gilt der Einzahlungsbeleg der Bank gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Beträgen erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie deshalb Ihren Namen und Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger an. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie mit der Veröffentlichung Ihres Namens im Zusammenhang mit der Stiftung einverstanden sind.
FONDSVERTRAG
Die Bürgerstiftung Göppingen bietet auch die Möglichkeit zur Gründung eigener Namensfonds. Dies ist ab einer Zustiftung von 100.000 Euro möglich. Bei einem Namensfonds kann der Stifter die Verwendung der Mittel auf einen bestimmten Zweck innerhalb des übergeordneten Stiftungszwecks begrenzen.
Bisher wurden zwei Namensfonds innerhalb der Bürgerstiftung gegründet: Der Wolfram Kramer Fonds mit dem Ziel der Drogenprävention sowie der Rosemarie Ruppin und Otto Hoyler Fonds zur Förderung von Senioren-, Kinder- und Jugendarbeit.