In-Kraft-Treten
„Neubau Wilhelmshilfe“ in Göppingen, Planbereich 01.12/3, Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft am 22.06.2022
Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 02.06.2022 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Neubau Wilhelmshilfe“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Maßgebend sind der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 22.04.2022. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Geltungsbereich siehe Übersichtsplan.Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften samt Begründung mit den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Original zu jedermanns Einsicht beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht während der Öffnungszeiten erteilt. Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Unbeachtlich werden:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Planungsschadensersatzansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Fall der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit herbeigeführt wird. Hierfür bedarf es eines Antrags an den Entschädigungspflichtigen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Göppingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- Der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- Vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Göppingen – Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeden anderen Stelle der Stadtverwaltung - geltend zu machen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Öffnungszeiten der Planauslage des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht:
Montags von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 13:30 – 18:00 Uhr.
Bürgermeisteramt
Typ | Name | Datum | Größe |
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Planzeichnung von 22.04.2022 - gez.pdf | 27.06.2022 | 2,7 MB |
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Textteil Begruendung vom 22.04.2022 - gez.pdf | 27.06.2022 | 1,5 MB |
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Kopie aus dem GEPPO 22.06.2022.pdf | 22.06.2022 | 1,7 MB |
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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom Aug. 2019.pdf | 22.06.2022 | 923 KB |
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Schalltechnisches Gutachten vom Okt. 2020.pdf | 22.06.2022 | 406 KB |
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Nov. 2020.pdf | 22.06.2022 | 883 KB |