Landesfamilienpass

Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass berechtigt Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg die in einem jährlich neuen Gutscheinheft ausgewiesenen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Tarif zu besuchen.

Wer erhält einen Landesfamilienpass?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit einem oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales sowie bei sämtlichen Bezirksämtern.

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen. Den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte können antragsberechtigte Familien ab sofort bei den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen/ Bezirksämter abholen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden Württemberg.

Sommerferien-Angebote

Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen oder Freibäder. Eine Liste sowie weitere Informationen gibt es auf der Website des Sozialministeriums. In den Familienpass können ein Kind und bis zu vier weitere erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrenntlebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Familienbegleiter. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

„Gerade in herausfordernden Zeiten sind die Sommerferien eine gute Gelegenheit, um sich ein bisschen zu erholen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag, 24. Juli, in Stuttgart. „Mit dem Landesfamilienpass ist es für Familien mit Kindern noch einfacher, in ihrer Freizeit die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote im Land auch für wenig Geld zu entdecken. In Verbindung mit dem landesweit gültigen JugendticketBW und dem Deutschlandticket sind auch weiter entfernte Ziele in Baden-Württemberg kostengünstiger zu erreichen.“

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld bzw. Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Auch Geflüchtete aus der Ukraine können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten.

Wo erhalten Familien den Pass?

Den Landesfamilienpass erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Einmal im Jahr können sie von dort die Gutscheinkarte abholen oder zugesendet bekommen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

Neuerungen in 2023:

  • Biosphärenreservat Schwäbische Alb - Der Eintritt ins Biosphärenzentrum ist für Inhaber des Landesfamilienpasses jetzt kostenfrei. Öffnungszeiten in den Sommerferien täglich von 10 bis 18 Uhr, ansonsten montags und dienstags geschlossen. Adresse: Biosphärenallee 2 - 4, 72525 Münsingen-Auingen

Besondere Angebote 2023:

  • Blühendes Barock- Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 22,50 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks endet am 31. Oktober 2023.
  • Dornier-Museum - Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro); Kinder und Jugendliche von sechs bis 16 Jahren haben freien Eintritt (statt fünf Euro).
  • Freizeitparks, Freizeitbäder und Burgruinen - Weiter mit dabei sind die vier großen Freizeitparks im Land: der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
  • Erlebnispark Tripsdrill - Wer seinen Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ noch nicht verwendet hat, kann diesen am 10. September 2023 einlösen und den Park zu einem ermäßigten Preis besuchen. Pro Person beträgt die Ermäßigung sechs Euro.
  • Museumszüge - Am 10. September ist Tag des offenen Denkmals. Dann fährt wieder der Museumszug der GES Stuttgart e. V., der „Strohgäu-Bummler“, auf der Strecke Korntal-Weissach und zurück. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses fahren bei den regulären Fahrten alle eingetragenen Kinder kostenlos mit, nur die Erwachsenen müssen eine Fahrkarte lösen.
  • Mercedes-Benz-Museum - Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit, das Museum kann somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr kostenfrei besucht werden.
  • Porsche-Museum - Auch das Porsche-Museum in Stuttgart bietet ganzjährig an einem beliebigen Tag einmalig einen kostenfreien Eintritt an.
  • Science Center experimenta - Jeden Freitag ab 14 Uhr erhalten Landesfamilienpassinhaber 50 Prozent Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis.
  • Wilhelma - Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2023 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Vergünstigung für den Landesfamilienpass gilt nicht für Online-Tickets.

Kontakt

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55833
07161 650-55834
E-Mail

Anschrift

Poststr. 41
2.OG
73033 Göppingen

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Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes die Einrichtung der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen verfügt. Diese Einrichtung beraten trägerunabhängig und neutral Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Bei den EUTB erfolgt darüber hinaus Peer-Beratung, dh. Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Göppinger EUTB hat einen Schwerpunkt bei psychischen Erkrankungen. Die Göppinger EUTB ist seit Mai 2018 aktiv und hat eine sehr umfangreiche Nachfragesituation nach Teilhabeberatung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung