Leinenpflicht für Hunde

Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen gegen die Leinenpflicht macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf diese aufmerksam. Gemäß § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen gilt die Leinenpflicht:

  • im Naherholungsgebiet Oberholz und in den Waldgebieten Öde und Eichert sowie die jeweils angrenzenden Straßen und Wege,
  • in Grünanlagen, Baumreihen entlang öffentlicher Straßen, allgemein zugängliche Spielplätze sowie auf Fest- und Sportplätzen,
  • an Bushaltestellen, auf allgemein zugänglichen Schulhöfen, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen,
  • in Fußgängerzonen und Fußgängerunterführungen, auf Geh- und Radwegen,
  • auf allen öffentlichen Verkehrsflächen innerorts.

Der Gemeindevollzugsdienst wird in nächster Zeit die Einhaltung dieser Regelung verstärkt kontrollieren. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.

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