Qualifizierter Mietspiegel ab 2025

Das EMA-Institut für empirische Marktanalysen wurde mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Göppingen beauftragt. Ab 1. März 2025 soll er Gültigkeit haben. Bis dahin gilt der im April beschlossene einfache Mietspiegel.

Bereits 2021 hatte das EMA-Institut für empirische Marktanalysen für die Stadt Göppingen einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Da die Fortschreibung auf Grund der hohen Inflation von den Interessenvertretern abgelehnt wurde, beschloss der Gemeinderat im April dieses Jahres, den Mietspiegel mit dem Mietindex des Landes Baden-Württemberg fortzuschreiben. Damit hatten die Mieten mit einer Erhöhung um 4,1 Prozent eine vertretbare Entwicklung, jedoch im Rahmen eines einfachen Mietspiegels. Ansonsten hätte man den Mietspiegel mit dem Verbraucherpreisindex in Höhe von 11,6 Prozent fortschreiben müssen, um den Status eines qualifizierten Mietspiegels zu erhalten.

Um wieder auf einen qualifizierten Mietspiegel zugreifen zu können, erfolgte im Sommer die Ausschreibung und nun die entsprechende Vergabe an das EMA-Institut. Eine Arbeitsgruppe aus Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Göppingen und Umgebung, Wohnbau GmbH Göppingen, Bau- und Sparverein Göppingen und Amtsgericht Göppingen wird sich im Frühjahr 2024 mit dem Ablauf der Befragung befassen. Diese soll von Juli bis September 2024 erfolgen, deren Auswertung bis Jahresende. Anfang 2025 soll dann die Vorstellung und Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel im Gemeinderat folgen. Zum 1. März soll er der Öffentlichkeit mittels Onlinerechner zur Verfügung stehen.

Warum ein qualifizierter Mietspiegel?

Der Hauptzweck von qualifizierten Mietspiegeln liegt in der neutralen Ermittlung von Mietentgelten, die für vergleichbaren Wohnraum tatsächlich bezahlt werden. Er dient folglich sowohl den Vermietern als auch den Mietern bzw. deren Interessensverbänden und auch den Gerichten, indem er eine Marktübersicht über den Mietwohnungsmarkt vermittelt. Die größte Wirkung entfaltet ein qualifizierter Mietspiegel im vorprozessualen Bereich, indem er Anhaltspunkte für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Mietvertragsparteien liefert. Dabei hat der qualifizierte Mietspiegel aufgrund der Beweislastwirkung einen Vorteil.

Fragen zum Mietspiegel können an die Mitarbeitenden des Referats Steuern gerichtet werden, Telefon 07161 650-2210 oder E-Mail steuern@goeppingen.de.

Pressekontakt

Jeannette Pachwald
Pressesprecherin

07161 650-1110
E-Mail

Andrea Rothfuß
stv. Pressesprecherin

07161 650-1113
E-Mail

Anschrift

Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptstraße 1
73033 Göppingen