Grundsteuerreform

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Göppingen gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der jeweils gültigen Fassung – und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden. Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Kontakt

Gutachterausschuss
07161 650-7110
E-Mail

Sprechzeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Anschrift

Technisches Rathaus
Ebene 3 Zimmer 305/306
Nördliche Ringstraße 35
73033 Göppingen