Wertstoffe entsorgen
Zuständige Stelle
- Für Restmüll, Biogut oder grafische Papiere aus Papier, Pappe oder Karton (das sind unter anderem Zeitungen und Zeitschriften, keine Verpackungen): der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts. - Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier, Pappe, Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen.
- Die Papiertonne ist in den meisten Fällen sowohl für grafische Papiere (Zeitungen, Zeitschriften) als auch für Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton gedacht. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Leerung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Schritt 1: Wertstoffe vorbereiten
- Bevor Sie Wertstoffe wie besipielsweise Verpackungen wegwerfen, trennen Sie diese bitte so weit wie möglich in ihre einzelnen Material-Komponenten und entsorgen Sie diese über die jeweiligen Sammelsysteme (siehe Schritt 2).
- Beispiel Joghurtbecher: Ziehen Sie den Aluminiumdeckel vollständig vom Kunststoffbecher ab und lösen die Papierbanderole; sofern vorhanden. Werfen Sie alle drei Teile (Alu, Kunststoff, Papier) einzeln und lose in die gelbe Tonne oder den gelben Sack beziehungsweise über das in Ihrem Stadt- oder Landkreis angebotene Sammelsystem für Verpackungen. Viele Verpackungen zeigen Ihnen dazu heute bereits nützliche Hinweise.
Schritt 2: Den richtigen Behälter wählen
- Altglas:
- Wo entsorgen? Auf den Wertstoffhöfen oder über Altglascontainer (zum Beispiel sogenannten Iglu-Behälter an den Wertstoffinseln in den Gemeinden.
- Farbtrennung beachten:Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach den Farben Weiß, Grün und Braun. Blaues oder andersfarbiges Glas gehört in den Behälter für Grünglas.
- Was darf hinein? In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente (zum Beispiel Flaschen oder Konservengläser).
- Was darf NICHT hinein? Andere Glasprodukte wie Geschirr, Vasen oder Spiegel haben eine andere chemische Zusammensetzung. Sie beeinträchtigen den Recyclingprozess oder machen ihn ganz unmöglich. Diese Materialien müssen Sie über den Restabfall entsorgen..
- Altpapier/Pappe/Karton:
- Wo entsorgen? In der (blaue) Papiertonne oder direkt auf den Wertstoffhöfen. Zudem organisieren in vielen Gemeinden auch Vereine regelmäßige Sammlungen von Altpapier/Pappe/Karton
- Was darf hinein? In die Papiertonne kann alles, was aus Papier, Pappe oder Karton besteht. Dazu gehören Verpackungen, wie Schachteln, Tüten, Tragetaschen und Papier-Ummantelungen (z.B. von Joghurtbechern) sowie Briefumschläge, Prospekte, Zeitungen und Bücher.
- Leere Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech:
- Wo entsorgen? Im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne. In einigen Stadt-/Landkreise ist auch eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen möglich bzw. erforderlich.
- Was darf hinein? Ausschließlich Leere Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Karton oder Glas bestehen. Also vor allem Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech wie Konservendosen, Getränkekartons, Lebensmittelverpackungen, Folienverpackungen.
- Besonderheit Wertstofftonne: In manchen Land- oder Stadtkreisen gibt es spezielle Wertstofftonnen. Dort können Sie auch andere Gegenstände aus Kunststoff oder Metall entsorgen, die keine Verpackungen sind (sogenannte "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug oder Bratpfannen). Gibt es diese Wertstofftonne in Ihrer Gemeinde nicht, können diese Dinge in der Regel auf dem Wertstoffhof abgegeben oder über den Restmüll entsorgt werden.
- Bioabfälle:
- Wo entsorgen? In der Biotonne.
- Große Mengen: Bei sehr großen, nicht haushaltsüblichen Mengen an Wertstoffen erfolgt die Entsorgung eigenständig über private Verwerterfirmen.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.
Hinweis: Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier beziehungsweise Pappe oder Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.
Die Kosten für Restmüll, Biogut, grafische Papiere aus Papier, Pappe, Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
- Korken sind wertvolle Abfälle und ein hochwertiger Rohstoff mit herausragenden Eigenschaften.
- Eine Auflistung von Sammelstellen und weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.
Rechtsgrundlage
Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Freigabevermerk
01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg