Städtebauförderung und Sanierungsgebiete
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden durch Finanzhilfen der Städtebauförderung von Bund und Land Baden-Württemberg unterstützt und durch Mittel der Stadt Göppingen ergänzt. Gemeinsam ermöglichen diese Fördermittel die nachhaltige Erneuerung und Aufwertung von Straßen, Plätzen und Grünflächen, die Modernisierung von Gebäuden, die Aktivierung von Brachflächen sowie die Schaffung neuer Wohn- und Nutzungsmöglichkeiten.
Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer können in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Abbruchmaßnahmen erhalten. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen den jeweiligen Sanierungszielen entsprechen und vor Beginn mit der Stadt abgestimmt sowie vertraglich vereinbart werden.
Derzeit werden in Göppingen folgende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:
- Sanierungsgebiet „Boehringer-Areal“
Rechtsverbindlich seit der öffentlichen Bekanntmachung vom 11. Dezember 2019. - Sanierungsgebiet „Am Fischbergele“
Rechtsverbindlich seit der öffentlichen Bekanntmachung vom 11. April 2025.
Sanierung nach dem Baugesetzbuch
Die Gemeinde grenzt das Sanierungsgebiet förmlich ab und trägt in den Grundbüchern ein Sanierungsvermerk ein, der erst nach Abschluss der Sanierung wieder gelöscht wird. Mit einer Sanierung sind nicht nur Fördergelder, sondern auch Genehmigungspflichten verbunden. Die Genehmigungspflichten greifen beispielsweise beim Grundstücksverkauf, damit die Gemeinde Vorhaben unterbinden kann die dem Zweck der Sanierung zuwiderlaufen. Deshalb muss sie auch das Ziel der Sanierung benennen und meist umfängliche vorbereitende Untersuchungen durchführen. Da durch Sanierungsmaßnahmen oftmals eine Vielzahl von Eigentümern und Bewohnern betroffen sind, kann ein Sozialplan zur Minderung oder Vermeidung nachteiliger Auswirkungen erstellt werden. Eine Sanierung soll nicht länger als 15 Jahre dauern.