Die Ausländerbehörde der Stadt Göppingen ist nur für die Stadt Göppingen mit den Stadtbezirken Bartenbach, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen und Maitis zuständig. Für Personen aus den anderen Gemeinden im Landkreis Göppingen ist die Ausländerbehörde des Landratsamts Göppingen zuständig. Personen, die in Geislingen wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde der Stadt Geislingen.
Terminvergabe
Termin in der Ausländerbehörde online vereinbaren.
- Asylangelegenheiten (Personen mit Duldung, Gestattung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1-3, § 26 AufenthG)
- Allgemeines Ausländerrecht
- EU-Bürger*innen
- Umverteilungsantrag / Freiwillige Ausreise / Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung über unsere Online-Terminvergabe oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@goeppingen.de) ausdrücklich empfohlen.
Ukrainische Geflüchtete
Bitte melden Sie sich für Terminvereinbarungen bezüglich der Registrierung von ukrainischen Geflüchteten per E-Mail.