In Göppingen lässt sich's leben. Die Wirtschaftsstärke der Stadt bietet ausgezeichnete berufliche Chancen in Industrie und Handel, bei Banken und Dienstleistungsunternehmen. Ein umfassendes Bildungsangebot und überdurchschnittliche Betreuungsmöglichkeiten sowie ein reges kulturelles Leben machen die Hohenstaufenstadt zu einem attraktiven Wohnort.

Auf kurzen Wegen erreicht man in der Innenstadt die vielen Fachgeschäfte der Einzelhändler. Zusammen mit den Kaufhäusern laden sie zu einem gemütlichen Einkaufsbummel ein. Cafés und Gaststätten entlang der Flanierzone in Göppingens neuer Mitte sorgen für einen angenehmen Aufenthalt. Entsprechend sind die Wohnlagen: Von städtisch bis naturverbunden sind alle Varianten vorhanden. Die Stadt Göppingen unterstützt Bauplatzinteressenten durch die Möglichkeit, Grundstücke auch im Erbbaurecht zu erwerben.

Erbbaurecht

Zur Förderung des Wohneigentums besteht die Möglichkeit Bauplätze im Wege des Erbbaurechts zu erwerben. Dabei kann ein Gebäude auf einem fremden Grundstück errichtet werden. Die Bauherren kaufen den Bauplatz nicht und bezahlen statt dessen einen jährlichen Zins, den Erbbauzins. Jeder Bauplatzerwerber eines Bauplatzes der Stadt Göppingen kann den Bauplatz auch im Wege des Erbbaurechts erwerben.

Rahmenbedingungen

  • Die Einkommensgrenze nach dem Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg darf nicht überschritten werden.
  • Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre.
  • Der Erbbauzins beträgt 2,5% aus dem unerschlossenen Bauplatzpreis.
  • Der Erbauberechtigte kann  das Grundstück nach zehn Jahren erwerben.