Landesfamilienpass
Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass berechtigt Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg die in einem jährlich neuen Gutscheinheft ausgewiesenen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Tarif zu besuchen.
Wer erhält einen Landesfamilienpass?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit einem oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales sowie bei sämtlichen Bezirksämtern.
Landesfamilienpass 2022
Der Landesfamilienpass ist ab sofort erhältlich: Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen. Den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte können antragsberechtigte Familien ab sofort bei den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen/ Bezirksämter abholen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden Württemberg.