Um den Ansprüchen einer hochwertigen Stadtgestaltung gerecht zu werden, soll die Frage der Gestaltung in den stetigen Stadtentwicklungsprozess eingebunden werden. Mit der Erarbeitung dieser Werbesatzung für die Gesamtstadt, wird ein wichtiger Beitrag zur Qualität des Bauens und des Erscheinungsbilds des Straßenraums in Göppingen geleistet. Als Ergänzung zu der bestehenden Sondernutzungssatzung und zur Gestaltungssatzung, soll die Werbesatzung durch Regelung der Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen zur Erhaltung und Aufwertung des Stadtbilds von Göppingen beitragen.

Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Stadtbezirke und ist in vier Schutzzonen unterteilt. Die Satzung über Werbeanlagen trifft Aussagen über erwünschte und unerwünschte Entwicklungen. Damit wird zum einen eine Gleichbehandlung sichergestellt, zum anderen herrscht Klarheit über die zulässigen Werbeanlagen. Ausschlaggebend ist dabei stets die Verträglichkeit mit dem Stadtbild. Ausnahmen können deshalb nur zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung der jeweiligen Satzungsziele nicht zu befürchten ist. 

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Zaher Mohsen
Stadtplaner

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Stadt Göppingen
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
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