Elterngeld
Bei erwerbstätigen Eltern, die aufgrund der Geburt ihres Kindes ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, ersetzt das Elterngeld für zwölf Monate ca. 67 % des wegfallenden Erwerbseinkommens. Zwei Monate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 € (wie auch für nicht erwerbstätige Elternteile) und höchstens 1.800 €.
ElterngeldPlus
Für Eltern, die während des Bezugs des Elterngelds in Teilzeit arbeiten, ist es möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales oder direkt bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Antragsformulare zum Herunterladen.