Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch aller. Er wird vor allem in der Innenstadt durch die privaten Sondernutzungen mitgeprägt. Die hierzu gehörenden Warenauslagen, Tische, Stühle, Werbeanlagen, Sonnenschirme etc. können den öffentlichen Raum bereichern und beleben.
Andererseits kann der öffentliche Raum durch eine Überfrachtung mit verschiedenartigen Auslagen, Werbung und Möblierung in seinem Erscheinungsbild qualitativ abgewertet werden. Daher ist die Gestaltung der erlaubnispflichtigen Sondernutzungen von besonderer Bedeutung für das Stadtbild.
Die Gestaltungsrichtlinie soll einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbilds durch eine gestalterisch anspruchsvolle und insgesamt reduzierte Belegung des öffentlichen Raums leisten.
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Zaher Mohsen
Stadtplaner
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Nördliche Ringstraße 35
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