Lärmaktionsplan
Die Stadt Göppingen ist nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgrund der Verkehrszahlen im bebauten Bereich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist, den Umgebungslärm im bebauten Bereich für die Anwohner dort zu mindern, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.
Die Erstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) ist verpflichtend für die Kommunen auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Von der LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz in Baden-Württemberg) wurden alle Landes- und Bundesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag kartiert. Die Stadt Göppingen hat in die Berechnung zusätzlich auch Kreis- und Gemeindestraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Jahr aufgenommen. Sonderfälle, wie z. B. die Ortsdurchfahrten von Hohenstaufen, Maitis, Lenglingen und die St. Galler Straße in Faurndau sind ebenfalls mit in die Berechnung integriert, obwohl die Verkehrsbelastung unter dem Schwellenwert von 8.200 Kfz/Tag liegt. Mit den aufgearbeiteten Kartierungsergebnissen und den von der Stadt zur Verfügung gestellten Einwohner- und Verkehrszahlen wurden die Lärmberechnungen durchgeführt. Die Schwellenwerte betragen 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.
Ende 2025 hat die Stadt Göppingen den Satzungsbeschluss für die Fortschreibung mit der 3. und 4. Stufe des Lärmaktionsplans im Gemeinderat gefasst. Die zugehörige Endfassung des Lärmaktionsplans kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Die 2018 verabschiedeten Endfassung des Lärmaktionsplans der Stadt Göppingen für die 2. Stufe kann hier eingesehen werden: