Schwerbehindertenausweis beantragen
Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seid Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und die in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten oder hier beschäftigt sind, gelten als schwerbehindert.
In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Antrag beilegen:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.: Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde,
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich (z.B. Pflegegutachten, Reha-Bericht usw.).
Das für Göppingen zuständige Versorgungsamt Ulm bietet telefonische Sprechzeiten an:
- Montag und Dienstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 17:30 Uhr
- Telefon: 0731 185-4680
Anträge sind auch bei der Stadtverwaltung Göppingen, Abteilung Soziale Lebenslagen, Kirchstraße 11, 73033 Göppingen sowie bei allen Bezirksämtern erhältlich.