Schwerbehindertenausweis
Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest. Beträgt der Grad der Behinderung wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die gegebenenfalls zustehenden Merkzeichen eingetragen werden. Die Feststellungen des Landratsamtes sind Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können. Antragsformulare sind erhältlich bei der Stadtverwaltung Göppingen Referat Bürgerangebote und Soziales oder direkt beim zuständigen Landratsamt Göppingen, Dienststelle Ulm.