Verkehrswertgutachten

Das Ziel einer Verkehrswertermittlung ist, einen möglichst marktkonformen, rechtssicheren Wert eines Grundstücks zu bestimmen. Verschiedene Anlässe erfordern genaue Kenntnisse über den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, z.B.

  • Auseinandersetzung im Rahmen einer Ehescheidung
  • Kauf bzw. Verkauf
  • Erbauseinandersetzung
  • Steuererklärung (z.B. Erbschaftssteuerfestsetzung)
  • Vermögensorientierung

Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch) werden auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten durch den Gutachterausschuss in Zusammenarbeit mit seiner Geschäftsstelle erstellt.

Der Verkehrswert des Objekts ist nach § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Zu einer Wertermittlung eines Objekts können grundsätzlich mehrere Verfahren herangezogen werden

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Die Berechnungen sind im Verkehrswertgutachten nachvollziehbar dargestellt und erläutert. Für die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren fällig.

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Gutachterausschuss
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