Vielseitige Leistungen
Hinweise zur Bonuskarte
Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 23. Juli eine Haushaltssperre beschlossen, die zunächst bis Ende des Jahres gilt. Davon sind vor allem die freiwillige Leistungen der Stadt Göppingen betroffen – darunter die städtischen Zuschüsse im Rahmen der Bonuskarte.
Deshalb müssen die städtisch finanzierten Zuschüsse im Rahmen der Bonuskarte ab dem 14. September bis auf weiteres ausgesetzt werden. Betroffen sind Ermäßigungen der Eintrittspreise in städtischen Bädern, im Waldeck-Freibad des SV Göppingen in Jebenhausen, bei Veranstaltungen der Volkshochschule und des Hauses der Familie; die Gebühr bei der Schülerferienbetreuung, die Unterrichtsgebühren in der Jugendmusikschule, die Befreiung vom Jahrestarif der Stadtbibliothek, die Kostenübernahme der Vereinsmitgliedschaften für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Bonuskarte. Über eine Wiederaufnahme oder weitere Änderungen informiert die Stadt Göppingen rechtzeitig.
Die Bonuskarte selbst bleibt weiterhin bestehen und wird auch künftig ausgegeben. Alle Vergünstigungen, die von teilnehmenden Institutionen aus eigenen Mitteln finanziert werden, können weiterhin in Anspruch genommen werden. Dazu gehören unter anderem der freie Eintritt in die städtischen Museen, Ermäßigungen in der Kunsthalle, bei Theater- und Konzertveranstaltungen, im Staufenkino, beim Göppinger Kammerorchester sowie im Tierpark Göppingen. Auch Vergünstigungen sozialer Einrichtungen und weiterer Kooperationspartner – etwa der Wilhelmshilfe, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Studienkreises, des CARIsatt-Ladens, des Rotkreuzladens, der Uni der Generationen oder der NWZ – bleiben erhalten.
Die Stadt Göppingen möchte auf diesem Weg einen finanziellen Ausgleich schaffen und es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, trotz vielleicht manchmal knapper Barmittel, am gesellschaftlichen Leben unserer Stadt teilhaben zu können.
Wer erhält eine Bonuskarte?
- Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Alle Personen mit einem Einkommen, das unter dem 1,25fachen der Regelsätze des nach dem SGB II relevanten Bedarfs zuzüglich des Bedarfs an Unterkunft und Nebenkosten liegt.
Die Bonuskarte ist kostenlos.
Wohnen Sie in einem Stadtbezirk (Jebenhausen, Holzheim, Bartenbach, Bezgenriet, Hohenestaufen, Maitis, Faurndau) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.