Die Stadt Göppingen führt im Bereich „Am Fischbergele“ eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durch.
Im am Rand der Innenstadt gelegenen Gebiet bestehen bauliche und funktionale Mängel, insbesondere Modernisierungsbedarf, Verkehrsbelastungen und Defizite im öffentlichen Raum.
Mithilfe der Stadtsanierung sollen städtebauliche Missstände verbessert werden.

Lage und Geltungsbereich
Das Sanierungsgebiet erstreckt sich über rund 7,9 ha und liegt südwestlich der Innenstadt.
Der verbindliche Geltungsbereich ist im Lageplan zur Sanierungssatzung dargestellt.

Ziele der Sanierung
Für das Sanierungsgebiet „Am Fischbergele“ werden folgende allgemeine Ziele verfolgt:

  • Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktion des westlichen Bahnhofsumfeldes als Teil des Göppinger Stadtzentrums, insbesondere Sicherung von Nahversorgung und Daseinsvorsorge
  • Aufwertung und bessere Verknüpfung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur sowie Qualifizierung von Grün- und Freiräumen
  • Verbesserung der Straßen- und WegeinfrastrukturSteigerung der Aufenthaltsqualität an der Fils unter Berücksichtigung der Leitlinien des Masterplans Fils
  • Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen sowie baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere Gewerbebrachen
  • Wohnraumschaffung durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien
  • Abbruch nicht mehr erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Neubebauung, soweit erforderlich
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand, Verbesserung des Stadtklimas sowie Reduzierung von Lärm und Emissionen
  • Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und Anpassung an den demografischen Wandel
  • Reaktivierung und Neubebauung des ehemaligen Staufen-Pharma-Areals
  • Sicherstellung, dass Hochwasserschutz und Abflussverhältnisse nicht nachteilig verändert werden

Zur Umsetzung und Steuerung dieser Sanierungsziele sind bodenordnerische Maßnahmen – Grunderwerbe/Bodenordnungen – vorgesehen, zum Beispiel:

  • Zwischenerwerbe für die Innenentwicklungspotenziale und Reprivatisierungen
  • Neuordnung durch Abbruch und Neubau zur Herstellung zeitgemäßer Wohnformen und nachhaltiger Versorgungsinfrastruktur
  • Neuordnung durch Abbruch und Neubau zur Herstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes
  • Neuordnung bzw. Gestaltung von Freiflächen und Verkehrsanlagen/Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Ergänzungen von Fuß- und Radwegeverbindungen

Fördermöglichkeiten für Eigentümer
Eigentümer im Sanierungsgebiet können für bestimmte Maßnahmen finanzielle Zuschüsse erhalten, insbesondere für:

  • Umfassende Modernisierungen und die energetische Erneuerung ihrer Immobilie,
  • Instandsetzungsmaßnahmen,
  • Dachgeschossausbau zur Wohnraumschaffung,
  • Abbrüche zur Neuordnung

Grundlage sind die
„Förderrichtlinien der Stadt Göppingen für die Förderung von privaten Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet ‚Am Fischbergele‘“.
Wichtig: Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Stadt abgestimmt und vertraglich vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Downloads
Vorbereitende Untersuchungen (VU) sowie Beschluss Sanierungssatzung und Förderrichtlinien – GRDS 11/2025

Rechtliche Hinweise
- Der Gemeinderat hat die Sanierungssatzung am 03.04.2025 beschlossen.
- Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 11.04.2025 ist die Satzung in Kraft getreten.
- Die Sanierung wird im umfassenden Verfahren nach §§ 152–156a BauGB durchgeführt.
- Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB bleibt bestehen.
- Im Sanierungsgebiet gelten besondere sanierungsrechtliche Vorschriften.
- Bestimmte Bauvorhaben, Nutzungsänderungen sowie Grundstücksveräußerungen sind genehmigungspflichtig. Zudem könnte ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt bestehen.

Kontakt

Franz Schneider
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung

Ebene 1 Raum 102
07161 650-9011
E-Mail

Anschrift

Stadt Göppingen
Fachbereich Stadtentwicklung
Nördliche Ringstraße 35
73033 Göppingen