Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Die Verpflichtungserklärungen werden ab dem 01.07.2025 von der Ausländerbehörde (Geislinger Str. 27) bzw. vom jeweiligen Bezirksamt bearbeitet. Die Ausländerbehörde ist zuständig für Verpflichtungsgeber, die im Stadtgebiet Göppingen wohnhaft sind. Verpflichtungsgeber, die in den Stadtbezirken Bartenbach, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen und Maitis wohnen, wenden sich an ihr jeweils zuständiges Bezirksamt. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: verpflichtungserklaerungen@goeppingen.de

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche nach Vollständigkeit der Unterlagen.

Gebühr: 29,00 Euro (alleinreisende Minderjährige: 14,50 Euro)

Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • VIS-Erklärung
  • Nachweise über das Einkommen bei Arbeitnehmern: aktuelle Arbeitsbescheinigung, drei Lohnabrechnungen
  • Nachweise über das Einkommen bei Selbstständigen: aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen, Gewerbeanmeldung.
  • Nachweise über sonstige regelmäßige Einkommen, z.B. Nebenjob, Renten, Mieteinnahmen, Elterngeld etc.
  • Reisepass oder ID-Karte

Hinweis

Für die Ausstellung eines Visums ist der Nachweis über eine abgeschlossene Reisekrankenversicherung bei der Visa-Stelle vorzulegen.

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Kontakt

E-Mail
Fax 07161 650-3509

Asylangelegenheiten

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Allgemeines Ausländerrecht

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EU-Bürger/Verpflichtungserklärungen

07161 650-3512

Umverteilungsanträge, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, freiwillige Ausreisen

07161 650-3511

Sprechzeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Anschrift

Stadtverwaltung Göppingen
Ausländerbehörde
Geislinger Straße 27
73033 Göppingen