Abgabe von Verpflichtungserklärungen
Die Verpflichtungserklärungen werden ab dem 01.07.2025 von der Ausländerbehörde (Geislinger Str. 27) bzw. vom jeweiligen Bezirksamt bearbeitet. Die Ausländerbehörde ist zuständig für Verpflichtungsgeber, die im Stadtgebiet Göppingen wohnhaft sind. Verpflichtungsgeber, die in den Stadtbezirken Bartenbach, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen und Maitis wohnen, wenden sich an ihr jeweils zuständiges Bezirksamt. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: verpflichtungserklaerungen@goeppingen.de
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Gebühr: 29,00 Euro (alleinreisende Minderjährige: 14,50 Euro)
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- VIS-Erklärung
- Nachweise über das Einkommen bei Arbeitnehmern: aktuelle Arbeitsbescheinigung, drei Lohnabrechnungen
- Nachweise über das Einkommen bei Selbstständigen: aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen, Gewerbeanmeldung.
- Nachweise über sonstige regelmäßige Einkommen, z.B. Nebenjob, Renten, Mieteinnahmen, Elterngeld etc.
- Reisepass oder ID-Karte
Hinweis
Für die Ausstellung eines Visums ist der Nachweis über eine abgeschlossene Reisekrankenversicherung bei der Visa-Stelle vorzulegen.