Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Die Verpflichtungserklärungen werden von der Ausländerbehörde bzw. vom jeweiligen Bezirksamt bearbeitet. Die Ausländerbehörde ist zuständig für Verpflichtungsgeber, die im Stadtgebiet Göppingen wohnhaft sind. Verpflichtungsgeber, die in den Stadtbezirken Bartenbach, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen und Maitis wohnen, wenden sich an ihr jeweils zuständiges Bezirksamt. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: verpflichtungserklaerungen@goeppingen.de

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche nach Vollständigkeit der Unterlagen.

Gebühr: 29,00 Euro (alleinreisende Minderjährige: 14,50 Euro)

Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • VIS-Erklärung
  • Nachweise über das Einkommen bei Arbeitnehmern: aktuelle Arbeitsbescheinigung, drei Lohnabrechnungen
  • Nachweise über das Einkommen bei Selbstständigen: aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen, Gewerbeanmeldung.
  • Nachweise über sonstige regelmäßige Einkommen, z.B. Nebenjob, Renten, Mieteinnahmen, Elterngeld etc.
  • Reisepass oder ID-Karte

Hinweis

Für die Ausstellung eines Visums ist der Nachweis über eine abgeschlossene Reisekrankenversicherung bei der Visa-Stelle vorzulegen.

Downloads

Kontakt

E-Mail

Asylangelegenheiten

07161 650-32231
07161 650-32232
07161 650-32230

Allgemeines Ausländerrecht

A-D 07161 650-32224
E-K 07161 650-32232
L-R 07161 650-32222
S-Z 07161 650-32220

EU-Bürger/Verpflichtungserklärungen

07161 650-32212

Umverteilungsanträge, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, freiwillige Ausreisen

07161 650-32211

Sprechzeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Anschrift

Stadtverwaltung Göppingen
Ausländerbehörde
Geislinger Straße 27
73033 Göppingen