Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der Satzung über örtlichen Bauvorschriften „Höhenweg Manzen Teil 2“ und Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 15.12.2025
- Öffentlichkeit Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Veröffentlichungsfrist: 08.12.2025-16.01.2026
Weitere Informationen
Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 06.11.2025 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, folgenden Entwurf eines Bebauungsplans und den Entwurf einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 74 Abs. 7 LBO für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen: „Höhenweg Manzen - Teil 2“, Planbereich 41.6. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 22.09.2025
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Abgabe von Stellungnahmen
Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.
