Die Planverfahren nach dem Baugesetzbuch werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger bekommen dabei Gelegenheit, sich zu informieren und durch Abgabe von Stellungnahmen zu beteiligen. Hier sind laufende Planverfahren aufgelistet, die sich aktuell in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Sollten keine Bebauungspläne erscheinen, wird im Moment keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese Planunterlagen werden in der aufgeführten Veröffentlichungsfrist auch im Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht im Technischen Rathaus, Ebene 1, Nördliche Ringstraße 35 in 73033 Göppingen ausgehängt. Hier können während der üblichen Dienstzeiten Erläuterungen zu allen Unterlagen erteilt werden. Für Rückfragen melden Sie sich bitte unter 07161 650-9011 oder per Mail an bauleitplanung@goeppingen.de.

Aufstellung der Ergänzungssatzung „Boller Straße“, Planbereich 33.14 in Göppingen – Jebenhausen und frühzeitige Beteiligung

Geltungsbereich
  • Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 i.V. mit § 13 § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 
  • Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 01.08.2024 – 02.09.2024.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, die Ergänzungssatzung „Boller Straße“ nach § 34 Abs. 4 Satz 2 i.V. mit § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Maßgebend ist der Vorentwurf in der Fassung vom 10.04.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen in Göppingen-Bartenbach Bereich „Hofäcker“

Geltungsbereich
  • Flächennutzungsplan‐Änderung mit Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
  • Veröffentlichungsfrist: 11.07.2024 - 12.08.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hofäcker in Göppingen-Bartenbach nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen. 

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Aufstellung und Vorentwurf und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Hermannstraße-Hauptfeuerwache“, Planbereich 02.8 in Göppingen und der örtlichen Bauvorschriften

Geltungsbereich
  • Aufstellung und Vorentwurf des Bebauungsplans mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch 
  • Veröffentlichungsfrist: 18.07.2024 – 19.08.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 06.06.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan-Vorentwurf „Hermannstraße-Hauptfeuerwache“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung erneut aufzustellen und deren frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.03.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Erneute Aufstellung und Vorentwurf und Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans „Untere Wasen - Am Kleemannweg“ und der örtlichen Bauvorschriften, Planbereich 51.5 in Göppingen-Faurndau

Geltungsbereich
  • Erneute Aufstellung und Vorentwurf des Bebauungsplans mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 18.07.2024 – 19.08.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 06.06.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan-Vorentwurf „Untere Wasen - Am Kleemannweg“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung erneut aufzustellen und deren frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.04.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

„Frauenstraße“, Planbereich 3.12 in Göppingen, Aufstellung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und Frühzeitige Beteiligung

Geltungsbereich
  • BebauungsplanAufstellung mit Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
  • Veröffentlichungsfrist: 11.07.2024 - 12.08.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan-Vorentwurf „Frauenstraße“ nach §§ 2 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften (Vorentwurf) nach § 74 Landesbauordnung aufzustellen und deren frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Maßgebend sind die Vorentwürfe in der Fassung vom 19.04.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Hofäcker - Aufhebung“, Planbereich 28.1 in Göppingen-Bartenbach und der örtlichen Bauvorschriften

Geltungsbereich
  • Aufhebung des Bebauungsplans mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 11.07.2024 - 12.08.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2024 beschlossen, den Vorentwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Hofäcker - Aufhebung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Maßgebend sind die Vorentwürfe in der Fassung vom 01.09.2023.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

„Höhenweg-Manzen“, Planbereich 41.6 in Göppingen-Holzheim, Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans und des Entwurfs einer Satzung über örtlichen Bauvorschriften

Geltungsbereich
  • Bebauungsplan‐Aufstellung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
  • Veröffentlichungsfrist: 04.07.2024 - 05.08.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 06.06.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, folgenden Entwurf eines Bebauungsplans und den Entwurf einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 74 Abs. 7 LBO für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. „Höhenweg-Manzen“, Planbereich 41.6. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 26.04.2024..

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Gemeinderatsdrucksache (inklusive Anlagen)

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Vorentwurf „Schulcampus Hohenstaufenstraße“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften

Geltungsbereich
  • Bebauungsplan‐Aufstellung mit Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
  • Veröffentlichungsfrist: 12.6.2024 - 15.07.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 02.05.2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Vorentwurf „Schulcampus Hohenstaufenstraße“, Planbereich 20.10 in Göppingen nach § 12 i.V.m. §§ 2 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften (Vorentwurf) nach § 74 Landesbauordnung und deren frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.Maßgebend sind die Vorentwürfe in der Fassung vom 18.03.2024.

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Gemeinderatsdrucksache (inklusive Anlagen)

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.