Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der Satzung über örtlichen Bauvorschriften „Hofäcker - Aufhebung“

Geltungsbereich
  • Öffentlichkeitsbeteiligungnach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
  • Beteiligungsfrist:  08.05.2025 – 09.06.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 12.12.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Hofäcker - Aufhebung“, Planbereich 28.1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 74 Abs. 7 LBO öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 30.09.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen in Göppingen-Bartenbach Bereich „Hofäcker“

Geltungsbereich
  • Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Beteiligungsfrist: 08.05.2025 – 09.06.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Hofäcker in Göppingen-Bartenbach nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchzuführen. 

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans und des Entwurfs einer Satzung über örtlichen Bauvorschriften „MÜGLITZER WEG“, Planbereich 14./4 in Göppingen

Geltungsbereich
  • Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 15.04.2025 – 16.05.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 03.04.2025 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, folgenden Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „MÜGLITZER WEG“, Planbereich 14/4 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Aufstellung des Vorentwurfs eines Bebauungsplans und des Vorentwurfs einer Satzung über örtliche Bauvorschriften und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Rettungsstandort DRK-FW an der B297“

Geltungsbereich
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 14.04.2025 – 16.05.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 13.03.2025 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans und den Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Rettungsstandort DRK-FW an der B297“, Planbereich 25.3 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 74 LBO öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 09.01.2025.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Aufstellung des Vorentwurfs eines Bebauungsplans und des Vorentwurfs einer Satzung über örtliche Bauvorschriften und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Jebenhausen Südwest“

Geltungsbereich
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 31.03.2025 – 29.04.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans und den Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Jebenhausen Südwest“, Planbereich 33.10 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  mit § 74 Abs. 7 LBO aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

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Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangenin Göppingen-JebenhausenBereich „Jebenhausen Südwest“

Geltungsbereich
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 31.03.2025 – 29.04.2025)

Weitere Informationen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich Jebenhausen-Südwest in Göppingen-Jebenhausen nach § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchzuführen.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.