Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der Satzung über örtlichen Bauvorschriften „Im Freihof – Stiftstraße, 1. Änderung“

Geltungsbereich
  • Öffentlichkeit Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • Beteiligungsfrist: 11.05.2026 bis 11.06.2026

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 30.04.2026 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Im Freihof – Stiftstraße, 1. Änderung“, 51.5-4 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 74 Abs. 7 LBO öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 27.03.2026

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungsnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.