Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 16.02.2012 der Vergnügungsstättenkonzeption nach dem Gutachten von Dr. Acocella vom 12.12.2011 zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Göppingen zugestimmt. Ziel dieser Konzeption ist, städtebaulich verträgliche Standorte für Vergnügungsstätten zu bestimmen und in den übrigen Gebieten Vergnügungsstätten auszuschließen.
In Göppingen ist an einigen Standorten erkennbar, dass sich die bestehenden Vergnügungsstätten in den Innenstadtrandlagen und innerhalb der Gewerbegebiete besonders störend auf den Stadtraum auswirken. In den städtebaulich stabilen Hauptgeschäftslagen entfalten Vergnügungsstätten dagegen kaum negative städtebauliche Auswirkungen, wenn mittels Einhaltung von Mindestabständen und einer Begrenzung auf Unter- und Obergeschosse die Zulässigkeit gesteuert wird. Eine stabile Kerngebietsstruktur ist in der Göppinger Innenstadt (Marktstraße, Hauptstraße, Fußgängerbereich der Poststraße sowie der westlich an die Marktstraße angrenzende Bereich) vorhanden. Hier sollen zukünftig Vergnügungsstätten in Unter- und Obergeschossen zugelassen werden. Flankierend hierzu werden in der Gestaltungssatzung Regelungen zur Gestaltung der Werbeanlagen festgelegt.
Die bestehenden attraktiven Göppinger Gewerbegebiete mit einem im Großraum Stuttgart vergleichsweise niedrigen Bodenpreisniveau, das für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben von großer Bedeutung ist, können auf diese Weise zuverlässig geschützt werden. Durch diesen Lösungsansatz werden die unterschiedlichen negativen Auswirkungen von Vergnügungsstätten für die Stadt Göppingen deutlich minimiert.
Aufgrund des Landesglücksspielgesetzes wurde die Vergnügungsstättenkonzeption 2018 fortgeschrieben. Die neue Fassung steht nachfolgend als download bereit.
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