Geburten

Sie sind gerade Eltern geworden oder werden es bald? Wir freuen uns mit Ihnen - ein neues Leben schenkt neue Hoffnung. Die Geburt eines Kindes wird im Geburtenregister beurkundet. In der Liste unten stehen weitere Informationen für Sie bereit. Gerne beraten wir Sie individuell.
- Beurkundung Neugeborene (PDF, 117 KB)
- Vaterschaftsanerkennung (PDF, 63 KB)
- Mutterschaftsanerkennung (PDF, 5 KB)
- Namensgebung Kind (PDF, 9 KB)
- Staatsangehörigkeit bei Geburt (PDF, 8 KB)
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (PDF, 18 KB)
- Adoption eines deutschen Kindes (PDF, 41 KB)
- Adoption eines ausländischen Kindes (PDF, 10 KB)
- Vollmacht Beantragung Geburtsurkunde (PDF, 40 KB)
Geburtsurkunden
Aus den in Göppingen geführten Personenstandsbüchern und -registern erstellen wir Ihnen Ihre Urkunde. Unser Urkundenservice bietet Ihnen auch die Beantragung online per E-Mail. In wenigen Tagen erhalten Sie von uns die Urkunde mit der Rechnung an Ihre Adresse zugesandt. Bitte geben Sie stets Ihren Vor- und Zunamen, Geburtsnamen, das Geburtsdatum und -ort sowie Ihre vollständige Adresse an. Des Weiteren benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrags eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (gern auch per E-Mail). Bitte geben Sie uns stets den Verwendungszweck Ihres Anliegens an.
Willkommensgutschein
Familien, die in Göppingen leben, erhalten einen Willkommensgutschein im Wert von 40 Euro von der Stadt Göppingen. Den Gutschein erhalten alle in Göppingen wohnhaften Familien, die bei Geburt des Kindes in Göppingen wohnhaft oder während des ersten Lebensjahres des Kindes zugezogen sind. Der Gutschein muss im ersten Lebensjahr des Kindes eingelöst werden. Die Stadt Göppingen möchte mit dieser Maßnahme die emotionale und körperliche Gesundheit von Kindern unterstützen. Der Gutschein wird beim Besuch eines Kurses der teilnehmenden Bildungseinrichtungen – dem Haus der Familie und dem Deutschen Roten Kreuz Göppingen - auf die hierfür anfallenden Gebühren angerechnet. Der Willkommensgutschein ist nicht teilbar, kann aber auf einen Kurs mit höheren Gebühren angerechnet werden. Der Wert kann nicht ausgezahlt werden. Zu den Angeboten, die mit dem Gutschein besucht werden können, zählen unter anderem Babymassage, Babyschwimmen, Babymusikgarten, ElBa, LEFINO und PEKiP. Weitere Informationen erhalten Sie bei den teilnehmenden Bildungseinrichtungen. Diese beraten Sie gerne
Den Gutschein erhalten die Eltern des Kindes nur persönlich auf dem Standesamt der Stadt Göppingen, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, zu unseren üblichen Öffnungszeiten. Bei Fragen rund um den Willkommensgutschein oder die Aufnahmevoraussetzung für Bildungseinrichtungen erhalten Sie über das Referat 34 – Bürgerdienste – Ansprechpartnerin Referatsleiterin Katja Rieger, 07161 650-3410 oder per E-Mail.