Rundfunkbeitrag
Für die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht und auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln zuständig (vormals GEZ).
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt.
Wichtig: Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie den Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken (PDF Reader erforderlich) und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einreichen.
Weitere Informationen über den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung und sowie das Antragsformular finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de
Anträge sind auch bei der Stadtverwaltung Göppingen, Abteilung Soziale Lebenslagen, Kirchstraße 11, 73033 Göppingen sowie bei allen Bezirksämtern erhältlich.