Rundfunkbeitrag

Für die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht und auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln zuständig (vormals GEZ).

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt.

Wichtig: Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie den Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken (PDF Reader erforderlich) und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einreichen.

Weitere Informationen über den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung und sowie das Antragsformular finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de

Anträge sind auch bei der Stadtverwaltung Göppingen, Abteilung Soziale Lebenslagen, Kirchstraße 11, 73033 Göppingen sowie bei allen Bezirksämtern erhältlich.

Kontakt

Ramona Bauknecht
Abteilung Soziale Lebenslagen

07161 650-55833
E-Mail

Imren Sen
Abteilung Soziale Lebenslagen

07161 650-55834
E-Mail

Anschrift

Kirchstraße 11
73033 Göppingen

Beratungsstellen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes die Einrichtung der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen verfügt. Diese Einrichtung beraten trägerunabhängig und neutral Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Bei den EUTB erfolgt darüber hinaus Peer-Beratung, dh. Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Göppinger EUTB hat einen Schwerpunkt bei psychischen Erkrankungen. Die Göppinger EUTB ist seit Mai 2018 aktiv und hat eine sehr umfangreiche Nachfragesituation nach Teilhabeberatung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung