Rundfunkbeitrag

Ab dem 1. Januar 2013 wird die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag abgelöst. Für die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht und auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln zuständig (vormals GEZ). Unter www.rundfunkbeitrag.de erhalten Sie Informationen und das Antragsformular zum Herunterladen. Anträge sind auch bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales, Pfarrstr. 11, 73033 Göppingen sowie bei allen Bezirksämtern erhältlich.

Kontakt

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55833
07161 650-55834
E-Mail

Anschrift

Poststr. 41
2.OG
73033 Göppingen

Beratungsstellen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes die Einrichtung der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen verfügt. Diese Einrichtung beraten trägerunabhängig und neutral Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Bei den EUTB erfolgt darüber hinaus Peer-Beratung, dh. Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Göppinger EUTB hat einen Schwerpunkt bei psychischen Erkrankungen. Die Göppinger EUTB ist seit Mai 2018 aktiv und hat eine sehr umfangreiche Nachfragesituation nach Teilhabeberatung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung