Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und den Ländern getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Einkommensschwächere Haushalte sollen damit in die Lage versetzt werden, die Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu tragen. Die Höhe des Wohngelds ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen, den zuschussfähigen Wohnkosten und der Haushaltsgröße. Wohnkosten sind nur insoweit zuschussfähig, als sie bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten.
Wohngeld wird als allgemeiner Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Haus- und Wohnungseigentümer) nur auf Antrag gewährt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, sofern der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt. Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch II sowie von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII wird kein allgemeines Wohngeld gewährt, sofern bei der jeweiligen Sozialleistung die angemessenen Kosten der Unterkunft mit berücksichtigt wurden.
Wo kann ich meinen Antrag stellen?
- Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales
- bei sämtlichen Bezirksämtern.
- Online über serviceBW
Wohngeldantrag
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Weitere Anträge und Hinweise
- Antrag auf Mietzuschuss (PDF, 264 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (PDF, 217 KB)
- Weiterleistungsantrag für einen Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (PDF, 720 KB)
- Weiterleistungsantrag für einen Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (PDF, 780 KB)
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 129 KB)
- Ergänzung des Wohngeldantrages aufgrund des Inkrafttretens der europäischen DS-GVO (PDF, 357 KB)