Mehrlingsgeburten

Für Geburten ab 1. Januar 2002 erhalten Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen einkommensabhängig einen einmaligen Zuschuss. Da auf betroffene Familien anlässlich und in der Folge der Mehrlingsgeburt erhebliche Ausgaben zukommen (z. B. Finanzierung einer Haushaltshilfe oder eines Familienfahrzeugs), ist der Zuschuss zur Unterstützung für diesen Bedarf gedacht.

Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen oder direkt bei der zuständigen Landeskreditbank Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zum Thema und Antragsformulare zum Herunterladen erhalten Sie hier.

Kontakt

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55833
07161 650-55834
E-Mail

Anschrift

Poststr. 41
2.OG
73033 Göppingen

Beratungsstellen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes die Einrichtung der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen verfügt. Diese Einrichtung beraten trägerunabhängig und neutral Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Bei den EUTB erfolgt darüber hinaus Peer-Beratung, dh. Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Göppinger EUTB hat einen Schwerpunkt bei psychischen Erkrankungen. Die Göppinger EUTB ist seit Mai 2018 aktiv und hat eine sehr umfangreiche Nachfragesituation nach Teilhabeberatung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung