Projektförderung
Ablauf
- Dezember: Ausschreibung der Projektförderrunde
- 29. Februar 2024: Antragsfrist
- Mai: Vorstandsentscheidung über die Vergabe der Fördermittel mit anschließender Benachrichtigung der Antragssteller
- 1. Juni: Beginn Förderzeitraum
Förderantrag
Folgende Unterlagen werden für den Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Bürgerstiftung benötigt:
- ein ausgefüllter Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
- weitere Angaben, soweit aus Ihrer Sicht erforderlich
- Abgabefrist: 29. Februar 2024 bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung, Kirchstraße 11, 73033 Göppingen oder per Mail an buergerstiftung@goeppingen.de
Auswahlkriterien
Gefördert werden Projekte
- von gemeinnützigen Institutionen und Initiativen in Göppingen, die sich im Rahmen des Stiftungszwecks der Bürgerstiftung bewegen.
- mit einer Dauer von max. 36 Monaten. In Ausnahmefällen können Träger von bewährten Maßnahmen und Projekten Wiederholungsanträge stellen, allerdings darf die Gesamtförderdauer fünf Jahre nicht übersteigen.
- die sich durch einen hohen Anteil bürgerschaftlichen Engagements auszeichnen (z.B. ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit, aktive Beteiligung Betroffener) und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
- die nachhaltig wirken und einen konkreten Bezug zur Stadt Göppingen haben.
- von freien Trägern und bürgerschaftlich Engagierten als Kooperationsprojekte.
Nicht gefördert werden:
- Projekte außerhalb von Göppingen
- kommerzielle Projekte, insbesondere solche mit Gewinnerzielungsabsicht und Fundraising-Aktionen
- Kapitalaufbau von Vereinen oder anderen Stiftungen
- bauliche Investitionen
- Projekte, die überwiegend oder ausschließlich Personalkosten beinhalten (insbesondere dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse betreffend).
- Projekte, deren Realisierung zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehört
- Großprojekte, deren Finanzierungsbedarf die Zuwendungsmöglichkeiten der Bürgerstiftung übersteigt.
Bis spätestens drei Monate nach Ende des Projektzeitraums ist der Bürgerstiftung Göppingen ein Ergebnisbericht mit einer Endabrechnung vorzulegen. Weitere Einzelheiten zur Projektförderung regeln die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Göppingen.