Gemeinderat beschließt vereinfachtes Verfahren beim Bauturbo
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats der Stadt Göppingen am vergangenen Donnerstag haben sich die Stadträte für ein verschlanktes Verfahren beim sogenannten Bauturbo ausgesprochen. Damit soll der Gemeinderat bei Standardfällen entlastet werden.
Bereits im Herbst 2025 hat die Bundesregierung die Novelle für des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen. Diese neuen Regelungen ermöglichen erhebliche Abweichungen vom Planungsrecht, für die der Bauherr immer die Zustimmung der Kommune einfordern muss. Bislang hieß das: Der Gemeinderat muss in jedem Fall einbezogen werden – was zu deutlichen Verzögerungen in der Genehmigung führen würde. Nun hat die Verwaltung ein vereinfachtes Verfahren vorgestellt, dem der Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt hat. Dazu muss nur noch formal eine Änderung der Hauptsatzung erfolgen.
Ab dann wird jedes Bauvorhaben, das vom geltenden Planungsrecht abweicht, erst einmal in der Stadtverwaltung geprüft. Handelt es sich dabei um einen Standardfall ohne städtebauliche Relevanz, entscheidet die Verwaltung über das Verfahren. Für alle anderen Bauvorhaben ist für die Erteilung der Zustimmung der Gemeinderat zuständig: Etwa, wenn das Vorhaben stadtbildprägend ist, städtebaulich erhebliche Tragweite hat, einen Bezug zum Außenbereich oder auch voraussichtlich erhebliche Auswirkungen hat, wenn die Befreiungen und Abweichungen genehmigt werden würden. Auch Präzedenzfälle liegen in der Verantwortung des Gemeinderats.
Der Bauturbo nach Paragraf 246e kann angewandt werden, wenn es darum geht, Wohnraum zu schaffen, wenn städtebauliche Ziele eingehalten werden, das Bauvorhaben mit dem Entwicklungskonzept vereinbar ist, der Innenbereich bevorzugt und keine Grünflächen betroffen sind. Ebenso dürfen dabei keine sensiblen Räume beeinträchtigt werden. Auch der Gebietscharakter muss erhalten werden – und eine Erschließung muss gesichert sein.