Baden-Württemberg wählt
Am Sonntag, 8. März, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt – ein wichtiger Termin für die Demokratie in unserem Bundesland. An diesem Tag entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien und Abgeordneten künftig im Landtag von Baden-Württemberg vertreten sind und damit die politische Richtung für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen. Die Wahl ist zugleich die Grundlage dafür, wer als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin die Landesregierung anführt und politische Schwerpunkte wie Bildung, Wirtschaft, Infrastruktur und gesellschaftliche Fragen setzt. Erstmals dürfen bei dieser Wahl auch 16- und 17-jährige wählen
Wie wird gewählt?
Seit der Änderung des Landeswahlrechts im Jahr 2022 verfügen Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl über zwei Stimmen.
Mit der Erststimme entscheiden sie sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem Wahlkreis Esslingen. Diese Personen werden von den jeweiligen Kreisverbänden der Parteien nominiert und treten direkt im Wahlkreis an.
Die Zweitstimme gilt einer Partei, die hierfür eine Landesliste aufstellt. Sie ist ausschlaggebend für die proportionale Sitzverteilung im Landtag und bestimmt damit maßgeblich die politische Zusammensetzung des Parlaments.
Der Landtag von Baden-Württemberg besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Davon werden 70 Mandate direkt über die Wahlkreise vergeben, die übrigen Sitze werden über die Landeslisten der Parteien besetzt.
Bei der Sitzverteilung werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen (sogenannte Fünf-Prozent-Hürde).
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl ist, wer die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Landtagswahlgesetz (LWG) erfüllt. Maßgeblich ist der Wahltag. Wahlberechtigt sind Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- entweder im Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sind oder über einen Wahlschein verfügen (§ 8 LWG)
Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wurde im Zuge der Reform des Landtagswahlgesetzes im April 2022 eingeführt.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal seine Stimme abgeben kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu nutzen. Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann der Antrag auf drei Wegen gestellt werden:
- Online: Über das Internet (Link siehe Wahlbenachrichtigung).
- Per Post: Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und zurücksenden.
- Persönlich: Beim Wahlamt (Hauptstr. 1, 73033 Göppingen) oder bei den Bezirksämtern.
Öffnungszeiten des Wahlbüros Rathaus Göppingen, Erdgeschoss, Zimmer 027:
- Montag: 8 bis 13 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 13:30 bis 18 Uhr