Nachwuchsgewinnung der Sportvereine wird weiterhin unterstützt
Beim Ersteintritt eines Göppinger Kindes oder Jugendlichen in einen örtlichen Sportverein übernimmt die Stadt für das jeweils aktuelle Kalenderjahr den Vereins- und eventuellen Abteilungsbeitrag. 20.000 Euro sind dafür im städtischen Haushalt für 2026 vorgesehen.
Die Schnuppermitgliedschaft für Kinder und Jugendliche in einem Göppinger Sportverein wird trotz der Haushaltskonsolidierung der Stadt Göppingen weitergeführt. In den Genuss der Förderung können Kinder und Jugendliche kommen, die beim Eintritt in einen örtlichen Sportverein das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Göppingen wohnen. Der Eintritt muss im laufenden Jahr, bis spätestens 1. Dezember 2026, mittels des Schnuppermitgliedschaft-Formulars erfolgen. Die Vereine reichen dieses Formblatt bei der Stadtverwaltung ein und erhalten den Mitgliedsbeitrag im Hauptverein sowie einen eventuell anfallenden Abteilungsbeitrag bis 31. Dezember erstattet. Eventuelle Aufnahmegebühren werden ebenso wenig übernommen wie Monatsbeiträge oder Kursgebühren. Bei vorzeitigem Austritt ist der anteilige Beitrag an die Stadt zurückzuführen. Pro Person ist nur eine Vereinsmitgliedschaft im Wege der Schnuppermitgliedschaft förderfähig.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es die Schnuppermitgliedschaft, mittlerweile ist diese in den Sportförderrichtlinien der Stadt Göppingen fest verankert – mit positiven Rückmeldungen der Vereine.
Unabhängig von dieser Schnuppermitgliedschaft ohne soziale Unterschiede besteht für Bonuskarteninhaber weiterhin die Möglichkeit auf eine langfristige Übernahme der Mitgliedsbeiträge im Verein.