FAQ - schnell informiert
Ob erste Orientierung, organisatorische Fragen oder konkrete Anliegen – in unserem FAQ-Bereich finden sich die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Die Übersicht richtet sich sowohl an Interessierte, die sich über das Angebot und die Anmeldung informieren möchten, als auch an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Gerne stehen wir für Rückfragen bzw. weitere Informationen zur Verfügung.
FAQ für Interessierte
Ab welchem Alter kann mein Kind Musikunterricht nehmen?
Ab vier Jahren können Kinder mit der Musikalischen Früherziehung spielerisch und fundiert erste musikalische Erfahrungen sammeln. In der ersten Grundschulklasse ist ergänzend oder alternativ die Musikalische Grundausbildung (Blockflötenunterricht) möglich. Nach der Früherziehung bzw. Grundausbildung können die Kinder ein Instrument wählen und im Einzel- oder Kleingruppenunterricht musikalisch durchstarten.
Wie vereinbare ich einen Beratungstermin?
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der jeweiligen Lehrkraft. Gerne hilft Ihnen dabei unser Musikschulsekretariat jms@goeppingen.de .
Wie kann ich mein Kind für den Musikunterricht anmelden?
Die Anmeldung erfolgt bequem über unser Online-Anmeldeportal oder über ein Anmeldeformular, das auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Gerne informiert Sie unser Musikschulsekretariat über freie Unterrichtsplätze.
Kann ich mein Kind jederzeit anmelden?
Grundsätzlich ist eine Anmeldung jederzeit möglich. Freie Plätze werden nach Verfügbarkeit vergeben. Die Hauptanmeldezeit beginnt im Frühjahr. Wer sich in diesem Zeitraum anmeldet, hat die besten Chancen, für das folgende Schuljahr einen Platz im Wunschfach zu bekommen.
Gibt es Wartelisten?
Bei stark nachgefragten Instrumenten kann es zu Wartezeiten kommen. Sobald ein Unterrichtsplatz frei wird, informieren wir Sie.
Welches Instrument passt zu meinem Kind?
Wir laden herzlich ein, die Termine für die Instrumenteninformation der Jugendmusikschule zu nutzen. Zusätzlich können Eltern für ihr Kind ggf. einen individuellen Beratungstermin mit der Lehrkraft vereinbaren. Ansprechpartner ist das Musikschulsekretariat.
Wie hoch sind die Kosten für den Musikunterricht?
Die Kosten für den Musikunterricht hängen von der gewählten Unterrichtsform und -dauer ab. Eine detaillierte Übersicht über aktuelle Gebührensätze finden Sie in der Gebührensatzung. Für eine persönliche Beratung zu Kosten, Ermäßigungsmöglichkeiten und zur Wahl des passenden Unterrichts können Sie uns gerne direkt kontaktieren.
Wo findet der Unterricht statt?
Der Instrumental- und Gesangsunterricht wird im Unterrichtsgebäude der Jugendmusikschule, Haus Illig, Friedrich-Ebert-Straße 2, 73033 Göppingen, angeboten. Die Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung der Jugendmusikschule findet i.d.R. an den Kindergärten und Grundschulen statt.
Können Schülerinnen und Schüler gemeinsam musizieren?
Ja, das gemeinsame Musizieren gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Jugendmusikschule und trägt wesentlich zur Erfüllung der Bildungsziele bei. Für alle Altersgruppen und für viele Stilrichtungen gibt es zahlreiche Ensembles, Chöre und Orchester. Die Teilnahme an der Ensemblearbeit gilt als Bestandteil des Unterrichts.
Gibt es eine Musikschul-App?
Die Jugendmusikschule Göppingen nutzt eine datenschutzkonforme App als digitale Plattform für die Organisation und Kommunikation zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern. Über die JMS-Göppingen-App erhalten Sie unter anderem Informationen zu Unterrichtsterminen und Veranstaltungen. Rechnungen können online eingesehen und heruntergeladen werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.
FAQ für Schüler*innen und Eltern
Gibt es Auftrittsmöglichkeiten wie Konzerte oder Vorspiele?
Das Sammeln von Bühnenerfahrung ist sehr wichtig. Deshalb organisieren wir regelmäßig Konzerte und Vorspiele, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihr Gelerntes präsentieren und Auftrittssicherheit gewinnen können. Die Termine werden rechtzeitig von den Lehrkräften und auf der Homepage bekannt gegeben. Auch im Jahresprogramm der Jugendmusikschule werden Termine frühzeitig bekanntgemacht.
Kann ich die Unterrichtsdauer oder -form ändern?
Ja, ein Wechsel der Unterrichtsform ist grundsätzlich möglich. Ob Ihr Kind beispielsweise vom Gruppen- zum Einzelunterricht wechseln möchte oder die Unterrichtsdauer geändert werden soll - wir versuchen, eine passende Lösung zu finden. Sprechen Sie Ihren Wunsch frühzeitig mit der Lehrkraft und dem Sekretariat ab, damit wir alle nötigen Schritte besprechen und in die Wege leiten können.
Können Instrumente ausgeliehen werden?
Ja, für viele Fächer stehen Leihinstrumente gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung. Wir empfehlen, vor dem Kauf eines Instruments den fachlichen Rat der Lehrkraft einzuholen.
Wie erteile ich ein SEPA-Lastschrift-Mandat?
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erleichtern Sie sich die Bezahlung der Unterrichtsgebühren. Sie ermächtigen uns, die fälligen Beträge bequem und automatisch von Ihrem Bankkonto einzuziehen.
Gibt es Ermäßigungen?
Ja, Gebührenermäßigungen sind möglich. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen vom Musikunterricht ausgeschlossen werden. Es gilt die Gebührensatzung der Jugendmusikschule.
Wie entschuldige ich mich vom Unterricht?
Sollte Ihr Kind eine Unterrichtsstunde oder Ensembleprobe nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige Entschuldigung bei der zuständigen Lehrkraft. Eine Entschuldigung ist auch beim Sekretariat der Jugendmusikschule unter Tel. 07161 / 650 -41011 bzw. - 41012 oder via E-Mail jms@goeppingen.de möglich. So können wir die betreffende Lehrkraft umgehend informieren.
Werden versäumte Unterrichtsstunden berechnet?
Bitte haben Sie Verständnis, dass von Schülern versäumte oder abgesagte Stunden laut Schulsatzung grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden können. Fällt der Unterricht durch Verschulden der Lehrkraft aus, wird die Stunde nachgeholt. Ist eine Lehrkraft erkrankt, besteht kein Anrecht auf Nachholen der Unterrichtsstunde. Auf Antrag können anteilig Kosten erstattet werden. Die Regelung der zu erstattenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.
Wie kann ich mein Kind abmelden?
Die Kündigung bzw. Abmeldung ist zum Ende eines Schulhalbjahres möglich:
- Zum Ende des Winterhalbjahres (28./29. Februar): schriftlich bis zum 31. Januar
- Zum Ende des Sommerhalbjahres (31. August): schriftlich bis 31. Juli
Findet in den Ferien Unterricht statt?
Nein, die Ferien sind unterrichtsfrei. Für die Jugendmusikschule gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen, die vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg festgelegt wird.
Fallen Gebühren in den Ferien an?
Die Unterrichtsgebühren sind als Jahresgebühr kalkuliert und werden in zwölf Monatsraten bezahlt. Schulferien verändern die Monatsgebühr nicht.