Empfängerüberprüfung ab 9. Oktober
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP) für alle SEPA-Zahlungen in Kraft. Banken prüfen dabei, ob der angegebene Empfängername exakt mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Bitte verwenden Sie bei Überweisungen die korrekten Kontoinhabernamen:
Wichtige Hinweise
- Verwenden Sie bei Überweisungen ausschließlich die angegebenen Kontoinhabernamen.
- Zahlungen mit abweichenden Namen können von der Bank abgelehnt werden.
- Prüfen Sie Rechnungen, Bescheide oder andere Zahlungsdokumente sorgfältig auf die korrekte Angabe.Ändern Sie Ihre Daueraufträge entsprechend ab.
Die Empfängerüberprüfung dient der Sicherheit Ihrer Zahlungen und schützt vor Fehlüberweisungen und Betrug.