Gemeinsam für sichere Gehwege
Der Herbst ist da, die bunten Blätter fallen und tragen zur wunderschönen Atmosphäre unserer Stadt bei. Mit dem Beginn der Herbstsaison und dem vermehrten Laubfall erinnert die Stadtverwaltung alle Straßenanlieger an ihre Pflichten nach der geltenden Streupflichtsatzung. Neben der Reinigung von Gehwegen im Winter – also Schneeräumen und Bestreuen bei Glätte – sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ebenso für die regelmäßige Entfernung von Laub auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück verantwortlich.
Laub kann insbesondere bei Nässe oder Frost erhebliche Rutschgefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger verursachen. Um Unfälle zu vermeiden, ist es daher notwendig, dass die Gehwege regelmäßig und gründlich gereinigt werden. Dies gilt sowohl für Laub von den eigenen Bäumen als auch für Laub von Straßenbäumen.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen im Rahmen der Streupflichtsatzung den Straßenanliegern obliegt.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, damit Gehwege in der Herbstzeit sicher und begehbar bleiben.