Grundsteuerreform

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Göppingen gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der jeweils gültigen Fassung – und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden. Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

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