Änderung der Satzungen über Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Auf Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.11.2025 folgende Änderungen beschlossen:
Hundesteuer
| Steuerart | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Ersthund | 108 Euro | 120 Euro |
| Zweithund | 216 Euro | 240 Euro |
| Zwinger | 324 Euro | 360 Euro |
| Teilerlass | 30 Euro | 50 Euro |
Grundsteuer
- Grundsteuer B: Erhöhung von 280 % auf 310 %
- Grundsteuer A: bleibt unverändert bei 410 %
Vergnügungssteuer
| Art der Abgabe | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen | 72 Euro | 90 Euro |
| Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten | 36 Euro | 45 Euro |
| Video- und Filmvorführungen in Einzelkabinen (pro Kabine) | 108 Euro | 135 Euro |
| Video- und Filmvorführungen außerhalb von Einzelkabinen (pro m² Fläche) | 13 Euro | 16 Euro |
| Geräte mit Gewinnmöglichkeit | 20 Prozent | 25 Prozent |
Die geänderten Satzungen treten ab dem 01.01.2026 in Kraft. Die Jahresbescheide für die Grundsteuer und Hundesteuer werden im Januar 2026 zugestellt. Die Veröffentlichung der Änderungssatzungen erfolgte auf der städtischen Homepage unter: Startseite - Informieren - Bekanntmachungen.