Änderung der Satzungen über Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Auf Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.11.2025 folgende Änderungen beschlossen:

Hundesteuer

Steuerart Bisher Neu
Ersthund 108 Euro 120 Euro
Zweithund 216 Euro 240 Euro
Zwinger 324 Euro 360 Euro
Teilerlass 30 Euro 50 Euro

Grundsteuer

  • Grundsteuer B: Erhöhung von 280 % auf 310 %
  • Grundsteuer A: bleibt unverändert bei 410 %

Vergnügungssteuer

Art der Abgabe Bisher Neu
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 72 Euro 90 Euro
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten 36 Euro 45 Euro
Video- und Filmvorführungen in Einzelkabinen (pro Kabine) 108 Euro 135 Euro
Video- und Filmvorführungen außerhalb von Einzelkabinen (pro m² Fläche) 13 Euro 16 Euro
Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 Prozent 25 Prozent

Die geänderten Satzungen treten ab dem 01.01.2026 in Kraft. Die Jahresbescheide für die Grundsteuer und Hundesteuer werden im Januar 2026 zugestellt. Die Veröffentlichung der Änderungssatzungen erfolgte auf der städtischen Homepage unter: Startseite - Informieren - Bekanntmachungen.

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