Meldung vom 19. August 2026

Anzeigepflicht für Gaststätten und Veranstaltungen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Die wichtigste Änderung: Das bisherige Erlaubnisverfahren wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Künftig müssen sämtliche Gaststättengewerbe angezeigt werden – unabhängig davon, ob gastronomische Leistungen dauerhaft in einem Betrieb oder nur vorübergehend im Rahmen einer Veranstaltung erbracht werden. Die Anzeigepflicht betrifft die gewerbsmäßige Abgabe von Getränken und/oder zubereiteten Speisen.

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