Der städtische Haushalt 2027

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum städtischen Haushalt 2027. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

FAQ: Haushalt 2027, Konsolidierung und Nachtragshaushalt 2026

1. Haushaltslage und Nachtragshaushalt 2026

Warum muss die Stadt Göppingen jetzt sparen?

Die Einnahmen der Stadt reichen nicht aus, um alle laufenden Ausgaben zu decken. Gleichzeitig steigen die Personalkosten, obwohl außerhalb des Betreuungsbereichs keine zusätzlichen Stellen geschaffen wurden, ebenso die Energie- und Baukosten sowie die Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen übertragen. Um handlungsfähig zu bleiben, muss die Stadt jetzt gegensteuern.

Was ist ein Nachtragshaushalt?

Ein Nachtragshaushalt ändert einen bereits beschlossenen Haushalt, wenn sich die Lage wesentlich verändert hat. Er passt Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres an die tatsächliche Entwicklung an. Wie der ursprüngliche Haushalt muss auch der Nachtragshaushalt vom Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Das geschieht in öffentlicher Sitzung. Erst danach gelten die geänderten Zahlen. Damit wird der Haushalt wieder auf eine verlässliche Grundlage gestellt, und die Stadt behält den Überblick über ihre Finanzen.

Warum gibt es für 2026 einen Nachtragshaushalt?

Die Einnahmen haben sich deutlich schlechter entwickelt als geplant. Mit dem Nachtragshaushalt 2026 reagiert die Stadt darauf und stellt den Haushalt auf eine belastbare Grundlage. Das Ergebnis hat sich planmäßig von -23,8 Mio. EUR auf -40,3 Mio. EUR verschlechtert. Der Gemeinderat hat den Nachtragshaushalt am 23.07.2026 beschlossen, das Regierungspräsidium hat ihn am 19.08.2026 genehmigt.  

Was bedeutet die Haushaltssperre?

Für die Zeit von Juli bis Dezember 2026 gilt eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Ausgaben dürfen nur noch getätigt werden, wenn sie rechtlich verpflichtend oder unabweisbar sind. Ausnahmen müssen schriftlich begründet und von der Kämmerei geprüft werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert wird.

Welche Folgen hat die Haushaltssperre für Bürgerinnen und Bürger?

Die Stadt stellt sicher, dass ihre Pflichtaufgaben weiterhin erfüllt werden. Dazu gehören zum Beispiel die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und alles, was zur Sicherheit und zum Erhalt der städtischen Infrastruktur unabweisbar ist. Bürgerinnen und Bürger müssen deshalb nicht befürchten, dass grundlegende Angebote der Stadt wegfallen. Spürbar sind die Einschränkungen vor allem bei freiwilligen Leistungen, also bei Angeboten, zu denen die Stadt gesetzlich nicht verpflichtet ist.

2. Der Haushalt 2027

Wann wird der Haushalt 2027 beschlossen?

Der Entwurf wird vom Gemeinderat beraten und beschlossen. Der Haushalt 2027 wird am Donnerstag, den 05.11.2026 eingebracht. Am Donnerstag, den 17.12.2026 folgt der Beschluss des Haushalts 2027.

Was ist das Ziel des Haushalts 2027?

Die Stadt will ihre Finanzen dauerhaft stabilisieren und zugleich handlungsfähig bleiben. Dafür gilt der Grundsatz „Sparen und Wachsen“: Ausgaben werden kritisch überprüft, gleichzeitig wird in die Zukunft der Stadt investiert.

Werden Steuern und Gebühren erhöht?

Die Einnahmeseite gehört zur Konsolidierungsstrategie. Geprüft werden unter anderem Hebesätze und Gebühren im Vergleich mit anderen Städten sowie Zuschüsse und Fördermittel. Eine Anpassung ist bei der Grundsteuer, der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer vorgesehen, die Gewerbesteuer wird nicht erhöht. Bei den Gebühren betrifft dies die Kita- und Verwaltungsgebühren, die JMS-Gebühren und die Parkgebühren.

3. Konsolidierung des Haushalts

Was bedeutet Konsolidierung?

Konsolidierung heißt, den Haushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen. Konsolidierung ist also keine einmalige Sparrunde, sondern ein langfristiger Prozess, der den Haushalt wieder auf stabile Beine stellt. Dafür gibt es drei Wege, die zusammenwirken:

Einsparungen: Ausgaben werden kritisch überprüft, auch Standards und freiwillige Leistungen. Wo möglich, werden Kosten gesenkt, ohne dass langfristige Schäden entstehen.

Höhere Einnahmen: Geprüft werden unter anderem Gebühren und Hebesätze im Vergleich mit anderen Städten sowie Zuschüsse und Fördermittel.

Effizientere Verwaltung: Abläufe werden digitalisiert und gestrafft, Aufgaben werden auf den Prüfstand gestellt, damit die Verwaltung mit weniger Aufwand das Gleiche leisten kann.

Wie sieht die Konsolidierungsstrategie der Stadt aus?

Sie steht unter der Überschrift „Sparen und Wachsen“ und hat vier Schwerpunkte:

  1. Maßnahmen zur Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung in der Verwaltung („wiN“), darunter die Absenkung von Standards, die Überprüfung freiwilliger Leistungen, Digitalisierung und automatisierte Abläufe
  2. Begrenzung der Personalkosten
  3. Werterhaltung der Infrastruktur nach dem Prinzip „Sanierung vor Neubau“, mit Fokus auf Energieeffizienz und einem schlankeren Gebäudebestand
  4. Weiterentwicklung des Stauferparks Süd mit Gewerbeflächen, Wohnen, Naherholung und Bürgerbeteiligung

Wird bei der Stadtverwaltung selbst gespart?

Ja, die Stadtverwaltung geht bei sich selbst mit gutem Beispiel voran. Bis 2029 sollen in der Verwaltung rund 100 Stellen eingespart werden. Neue Stellen werden nur im Betreuungsbereich geschaffen. Wird eine Stelle frei, erfolgt nicht automatisch eine Nachbesetzung: Jede Wiederbesetzung durchläuft ein erweitertes Antragsverfahren und wird kritisch geprüft. Zusätzlich macht die Stadt ihre Verwaltungsabläufe digitaler und schlanker, damit die Aufgaben auch mit weniger Personal zuverlässig erledigt werden können.

Werden städtische Gebäude verkauft?

Die Stadt prüft, den Gebäudebestand zu verkleinern und nicht benötigte Liegenschaften zu veräußern. Das senkt Unterhaltskosten und bringt Erlöse.

4. Was bleibt, was hat Vorrang?

Was wird von der Konsolidierung nicht berührt?

Gesetzliche Pflichtaufgaben bleiben erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Kinderbetreuung, Feuerwehr, Bürgerbüro. Auch notwendige Investitionen in den Erhalt der städtischen Infrastruktur werden fortgeführt.

Nach welchen Kriterien werden Projekte priorisiert?

Die finanziellen Mittel der Stadt sind stark begrenzt. Gleichzeitig sind bereits hohe Investitionen gebunden, die laufenden Belastungen steigen, und notwendige Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen sowie neue Aufgaben wie der Hitzeschutz kommen hinzu. Deshalb müssen Projekte priorisiert werden. Maßgeblich sind die Dringlichkeit und das Risiko, die Finanzierbarkeit einschließlich Fördermitteln und Förderzusagen, die Folgekosten für den laufenden Haushalt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Umsetzbarkeit, also Beschlussreife und planerische Machbarkeit.

Die Prioritäten werden jährlich im Zuge der Haushaltsplanung überprüft und fortgeschrieben.

Vorrang haben derzeit unter anderem der Brandschutz und die Sanierung von Schulen und Kitas, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Erneuerung von Brücken, der barrierefreie Umbau des ZOB und der Hochwasserschutz Heubach.

5. Freiwillige Leistungen

Was sind freiwillige Leistungen?

Das sind Angebote und Zuschüsse, zu denen die Stadt gesetzlich nicht verpflichtet ist, die das gesellschaftliche Leben in Göppingen aber bereichern, etwa in Kultur, Sport, Vereinsförderung und Veranstaltungen.

Warum müssen auch freiwillige Leistungen überprüft werden?

Wenn die Einnahmen nicht reichen, kann die Stadt nur dort entscheiden, wo sie selbst Spielraum hat. Pflichtaufgaben sind gesetzlich festgelegt, freiwillige Leistungen nicht. Deshalb werden sie auf den Prüfstand gestellt.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Die freiwilligen Leistungen werden einzeln überprüft. Ausgaben werden dort reduziert, wo keine langfristigen Schäden an den Angeboten entstehen. Auch die Förderrichtlinien für Kultur und Sport werden überarbeitet. Wo möglich, soll geprüft werden, ob Aufgaben von Dritten übernommen werden können

6. Beteiligung und Information

Wo kann ich mich weiter informieren?

Aktuelle Informationen finden Sie auf dieser Seite, im Amtsblatt Geppo, auf Facebook und Instagram, im WhatsApp-Kanal und in der Bürger-App.

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