Wahlen und Bürgerbeteiligung
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.
In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Die Wahlen sind
- allgemein (Stimmrecht)
- unmittelbar (direkt)
- frei
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim
Neben der Möglichkeit, aktiv (durch Stimmabgabe) oder passiv (als Kandidatin oder Kandidat) an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.
Zugehörige Leistungen
- Ein Bürgerbegehren einreichen
- Einwohnerantrag stellen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
- Wahlhelfer werden