Gebühren und Beiträge
Abwassergebühren ab 01.01.2026
| Schmutzwassergebühr |
|
2,15 Euro/m³ |
| Niederschlagswassergebühr |
|
0,58 Euro/m² |
| Geschlossene Gruben/Fäkalien |
|
2,68 Euro/m³ |
| Kleinkläranlagen |
|
26,80 Euro/m³ |
Fett (netto 2,68 Euro/m³ + 19 % MwSt. |
|
3,19 Euro/m³ |
Kalkschlamm/Bohrschlamm (netto 33,03 Euro/m³ + 19 % MwSt) |
|
39,31 Euro/m³ |
Anträge zur Absetzungen von der Schmutzwassergebühr, zum Beispiel bei Nutzung des Frischwasser zur Gartenbewässerung, können bei uns gestellt werden.
Hinweis zur gesplitteten Abwassergebühr:
Detaillierte Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr sowie den Antrag auf Mitteilung von Flächenänderungen, können Sie am Seitenende als PDF-Datei herunterladen. Flächenänderungen ab einer Fläche von 10 m² sind innerhalb eines Monats bei der SEG anzuzeigen.
Abwasserbeiträge
Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
| Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal: |
|
5,61 Euro/m² Nutzungsfläche |
| Teilbeitrag für die öffentlichen Klärwerke: |
|
3,82 Euro/m² Nutzungsfläche |
| Summe: |
|
9,43 Euro/m² Nutzungsfläche |
Die Nutzungsfläche errechnet sich durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor.
| Der Nutzungsfaktor beträgt: |
|
|
| bei eingeschossiger Bebauung |
|
1,00 |
| bei zweigeschossiger Bebauung |
|
1,25 |
| bei dreigeschossiger Bebauung |
|
1,50 |
| bei vier- und fünfgeschossiger Bebauung |
|
1,75 |
| bei sechs- und mehrgeschossiger Bebauung |
|
2,00 |
Weitere Informationen