Ausländerbehörde
Maskengebot in städtischen Dienststellen
In den städtischen Dienststellen gilt auch für Besucher*innen ein Maskengebot. Dringend empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske, die dem Eigen- und dem Fremdschutz dient, mindestens aber einer medizinischen Maske zum Fremdschutz. Das betrifft das Rathaus am Marktpatz und das Technische Rathaus in der Nördliche Ringstraße 45 sowie alle Außenstellen der Stadtverwaltung inklusive der Bezirksämter. Zusätzlich wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Behördengänge sollten möglichst und auf dringende Angelegenheiten begrenzt werden; Anliegen können per E-Mail, per Telefon oder schriftlich mitgeteilt werden. Eventuell weitergehende Vorschriften für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen, für Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur gelten weiterhin.
Die Ausländerbehörde der Stadt Göppingen ist für alle Personen wohnhaft in Göppingen und den Stadtbezirken Bartenbach, Bezgenrieth, Faurndau, Hohenstaufen, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen und Maitis zuständig. Für Personen die in anderen Gemeinden des Landkreises Göppingen wohnhaft sind (außer Geislingen) ist die Ausländerbehörde des Landratsamts Göppingen zuständig. Personen, die in der großen Kreisstadt Geislingen wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde der Stadt Geislingen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung über unsere Online-Terminvergabe, per Telefon oder per Mail unter auslaenderbehoerde@goeppingen.de ausdrücklich empfohlen.
Bitte melden Sie sich für Terminvereinbarungen bezüglich Aufenthaltstiteln für ukrainische Geflüchtete per E-Mail: auslaenderbehoerde@goeppingen.de oder per Telefon unter der 07161 650-3510 oder 07161 650-3511.
Online-Terminvergabe
Bitte wählen Sie das entsprechende Sachgebiet: