„Im Freihof – Stiftstraße, 1. Änderung“, Planbereich 51.5-4 in Göppingen-Faurndau
Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit Satzung über örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 30.03.2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, folgenden Entwurf eines Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
„Im Freihof – Stiftstraße, 1. Änderung“, Planbereich 51.5-4
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 07.02.2023
Geltungsbereich
Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 entschieden, den Entwurf des Büros Baldauf Architekten, Stuttgart als Sieger der Planungskonkurrenz „Im Freihof – Stiftstraße“ anzuerkennen. Das Konzept sieht eine abwechslungsreiche Bebauung mit bis zu 45 bis 50 Wohneinheiten im südlichen Bereich vor. Für das Gebiet soll nun auf Grundlage dieses Entwurfs der bestehende Bebauungsplan nach §13a BauGB geändert werden, um die Ergebnisse der Planungskonkurrenz für die künftige Bebauung verbindlich festzusetzen. Der Flächennutzungsplan soll im Laufe der Fortschreibung entsprechend berichtigt werden. Im Laufe des Verfahrens werden die bestehenden artenschutzrechtlichen Untersuchungsberichte aktualisiert.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom
22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023
beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht, Nördliche Ringstraße 35, Ebene 1 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Hier werden auch Auskünfte erteilt.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht (auch digital an bauleitplanung@goeppingen.de) oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.
Öffnungszeiten der Planauslage des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht
Montags von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 13:30 – 18:00 Uhr.
Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.goeppingen.de/GP/datenschutz.html
Anlagen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mittenfeld I - Herdweg“, Planbereich 32.1/5 in Göppingen- Jebenhausen,
Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 04.05.2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittenfeld I - Herdweg“ im beschleunigten Verfahren nach
13a BauGB und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchzuführen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die dem Vorhaben zugeordneten Flurstücke 203/14 und 203/15, Herdweg, Göppingen – Jebenhausen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1.463 m².
Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Die vorliegende Planung dient der Schaffung einer Mischbaufläche für die gewerbliche Nutzung als Zahnarztpraxis. Die im bestehenden Bebauungsplan bereits als Baufläche ausgewiesene, bislang ungenutzte Fläche soll zu Wohn- und Gewerbezwecken bebaut werden und für diese Fläche sollen Regelungen im Sinne einer zeitgemäßen Nachverdichtung getroffen werden. Geplant sind eine Zahnarztpraxis im Erdgeschoss mit ca. 370 m² Gesamtfläche sowie 3 Wohnungen im Obergeschoss und im Dachgeschoss.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, die Vorhabenplanung und die Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung werden vom
25.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023
beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht, Nördliche Ringstraße 35, Ebene 1 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Hier werden auch Auskünfte erteilt.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht (auch digital an bauleitplanung@goeppingen.de) oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.
Öffnungszeiten der Planauslage des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht
Montags von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 13:30 – 18:00 Uhr.
Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.goeppingen.de/GP/datenschutz.html